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ver.di
Seit Mitte der Neunziger Jahre unterscheidet sich die soziale Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von denen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Aus der zweigliedrigen Selbstverwaltung von Vertreterversammlung und einem ehrenamtlichen Vorstand wurde eine eingliedrige, nämlich der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat einer Krankenkasse hat die Aufgabe, die Mitglieder des hauptamtlichen Vorstandes zu wählen, den Haushaltsplan aufzustellen und die Jahresrechnung zu kontrollieren und ggf. zu beschließen, die Satzung aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen.
Es werden vier sog. Kassenarten unterschieden, die historisch gewachsen sind:
und - als Sonderform - die Krankenkasse Knappschaft-Bahn-See (KBS).