• Selbstverwaltung

Organe der Selbstverwaltung in der Rentenversicherung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat allerdings eine Doppelfunktion. Sie nimmt einerseits Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Deutsche Rentenversicherung wahr und ist gleichzeitig ein bundesweit tätiger Versicherungsträger der allgemeinen Rentenversicherung. Sie hat daher zwei weitere Selbstverwaltungsorgane: die Bundesvertreterversammlung und den Bundesvorstand.

Gesetze legen Leistungsanspruch und -umfang fest. Die Entscheidungen, wie die gesetzlichen Regelungen umzusetzen sind, erfolgen durch die Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten selbst. Die Selbstverwaltung trifft die wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal. So beschließt die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in der Bundesrepublik.

Das unmittelbare Engagement der Selbstverwaltung zeigt sich auch in den Widerspruchsausschüssen. Legt ein Versicherter oder eine Rentnerin Widerspruch gegen einen Bescheid ein, prüfen die in den Ausschüssen ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertreter/innen alle getroffenen Entscheidungen ganz konkret – also Interessenvertretung und Kontrolle in einem.

Die Selbstverwaltung ist ein Garant für Erneuerung und Weiterentwicklung der Rentenversicherung.

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