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ver.di
Die Unfallversicherungsträger sind nach dem SGB IV Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie unterliegen zwar einer staatlichen Rechtsaufsicht, haben aber gleichwohl weitreichende Befugnisse (z. B. Aufstellung des Haushaltes, Festlegung der Umlagebeiträge für die versicherten Unternehmen, eigenes Satzungsrecht). Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherungen ist paritätisch organisiert (hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmervertreter/-innen).