DGUV-Vorschrift 2 Betriebs- und tarifpolitische Gestaltungsspielräume
Gute Arbeit in den Betrieben und Verwaltungen braucht gute Beratung und Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretung in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Eine wichtige Funktion dabei haben die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ihre Tätigkeiten werden mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 genauer definiert, vor allem aber werden den Betriebsparteien Vorgaben und Hinweise an die Hand gegeben, um die Aufgaben und Einsatzzeiten der beiden Expertengruppen gemeinsam festzulegen. Dabei schreibt die Vorschrift ausdrücklich ein umfassendes Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen fest.
Die Informationsschrift gibt deshalb ausführliche Hinweise zur Ausfüllung der Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen und gibt Anregungen für tarifpolitische Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsmanagement.
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