Die Gruppe Erwerbslose in ver.di nimmt die spezifischen gewerkschaftlichen wirtschafts- und sozialpolitischen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der erwerbslosen Mitglieder wahr (§ 22 Abs. 4 Buchst. g), § 66 ver.di-Satzung).
Die Interessenvertretung erfolgt auf allen Ebenen der Organisation durch:
Am 20./21. April 2023 fand die 6. Bundeserwerbslosenkonferenz statt, am 21.4.2023 hat sich der Bundeserwerbslosenausschuss (BEA) sowie dessen Vorstand konstituiert. Im BEA arbeiten Vertreter*innen der Landeserwerbslosenausschüsse bzw. der ver.di-Landesbezirke einschließlich der Senior*innen zusammen.
Diese Handlungshilfe gibt wichtige Tipps, Anregungen und Informationen für die ver.di-Erwerbslosenarbeit vor Ort. Sie wurde maßgeblich von zwei erfahrenen Kolleg:innen aus der Erwerbslosenarbeit gestaltet. Ihre Erfahrung und ihr Wissen aus ihrem Engagement und ihrem Einsatz vor Ort sind die Grundlage der Handlungshilfe.
Erwerbslosenarbeit vor Ort bestmöglich unterstützen und zu Erfolg führen, dazu soll die Handlungshilfe beitragen!
Für Anregungen und Hinweise freuen wir uns über eine Nachricht an: erwerbslose@verdi.de.