Personengruppe Erwerbslose
Die Gruppe Erwerbslose in ver.di nimmt die spezifischen gewerkschaftlichen wirtschafts- und sozialpolitischen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der erwerbslosen Mitglieder wahr (§ 22 Abs. 4 Buchst. g), § 66 ver.di-Satzung).
Die Interessenvertretung erfolgt auf allen Ebenen der Organisation durch:
- Erwerbslosenausschüsse,
- gewählte Vertreter/innen in den ehrenamtlichen Vorständen und Konferenzen und
- Erwerbslosenkonferenzen/Mitgliederversammlungen.
Bundeserwerbslosenausschuss (BEA)
Am 08./09. April 2019 fand die 5. Bundeserwerbslosenkonferenz statt, am 09. April 2019 hat sich der Bundeserwerbslosenausschuss (BEA) sowie dessen Vorstand konstituiert.