Bundesmigrationsausschuss

30.06.2015

Personengruppe Migrantinnen und Migranten

Ziel der gewerkschaftlichen Migrationspolitik von ver.di ist die soziale, gesellschaftliche und betriebliche Gleichstellung von Migrant*innen. Migrationspolitik ist eine wichtige Querschnittsaufgabe von ver.di. Alle Organe und Gremien von ver.di fördern und unterstützen die gewerkschaftliche Migrationsarbeit.

Sie können sich zu allen Themen äußern, die die Interessen ihrer Gruppe betreffen. Dazu gehören insbesondere die

  • Förderung des friedlichen und von gegenseitigem Respekt getragenen Zusammenlebens;
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu aktuellen migrationspolitischen Fragen;
  • Information über Ursachen und Folgen von Migration in allen ihren Ausprägungen;
    Koordination und Kontakte zu anderen Organisationen und öffentlichen Stellen (zum Beispiel DGB, Mitgliedsgewerkschaften, Integrationsbeauftragte);
  • Mitarbeit an speziellen Bildungsangeboten zu Migrationsfragen;
  • Unterstützung von Migrant*innen bei Wahlen zu Betriebs- und Personalräten, sowie als Arbeits- und Sozialrichter*innen und in den Organen der Selbstverwaltung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Darstellung der Migrationsarbeit innerhalb von ver.di, in gesellschaftlichen Institutionen und in der Öffentlichkeit.

Zur Gruppe der Migranten/innen gehören:

  1. Mitglieder nichtdeutscher Staatsangehörigkeit;
  2. Migrant*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben;
  3. Kinder von Migrant*innen, von denen mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde;
  4. Migrant*innen, denen nach Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt worden ist.

 

 
ver.di-Bundesmigrationsausschuss Der am 28. April 2023 bei der 4. Bundeskonferenz der Migrant*innen gewählte Bundesmigrationsausschuss. In dem Gremium arbeiten Vertreter*innen der Landesmigrationsausschüsse aus allen zehn ver.di Landesbezirken zusammen.