Interessenvertretung für schwerbehinderte Menschen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Sie wacht darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften eingehalten werden, beantragt Maßnahmen bei den zuständigen inner- und außerbetrieblichen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt beim Arbeitgeber auf deren Erledigung hin.
Die Arbeit als Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleg*innen ist eine sehr interessante und selbstverantwortete Aufgabe. Die Vertrauenspersonen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt. Es ist ein betriebliches Ehrenamt mit wichtigen und vielfältigen Inhalten. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und der Zunahme von vor allem psychischen Erkrankungen hat man als SBV die Chance, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich mitzugestalten. Wo es keine SBV gibt, fehlt die Möglichkeit der Einflussnahme, wenn sich Arbeitsbedingungen für behinderte Beschäftigte verschlechtern.