Alle vier Jahre finden die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Im Herbst 2022 ist es wieder soweit.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen. Und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Integration von Menschen mit Behinderungen im Betrieb oder in der Dienststelle.
Die meisten Behinderungen stellen sich im Laufe des (Berufs-)Lebens ein - als Folge von Unfällen, Krankheiten oder chronischen Belastungen. Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung wird zunehmend wichtiger: Die Arbeitsbelastungen nehmen zu und in Deutschland haben bereits über 13 Prozent der deutschen Bevölkerung haben bereits eine Behinderung.
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Nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden eine Vertrauensperson und wenigstens eine Stellvertreterin/Stellvertreter in Betrieben und Dienststellen gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Dabei reicht es aus, wenn die Mindestanzahl am Tag der Wahl vorliegt.
Wird in einem Betrieb oder in einer Dienststelle die Zahl von wenigstens fünf schwerbehinderten Menchen nicht erreicht, so können für die Wahl räumlich nahe liegende Betriebe des gleichen Arbeitgebers oder gleichstufige Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden (§ 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Der Betriebs- bzw. Personalrat hat ein Vorschlagsrecht zur Zusammenfassung von Betrieben bzw. Dienststellen. Die zu wählende Schwerbehindertenvertretung vertritt dann die schwerbehinderten Menschen aller zusammengefassten Betriebe bzw. Dienststellen.
Es gibt keine Verpflichtung zur Wahl. Es ist allein Sache der schwerbehinderten Menschen, des Betriebs- bzw. Personalrats oder des Integrationsamts, ob eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird.
Die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden gemäß § 177 Abs. 5 SGB IX alle vier Jahre und deshalb in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2022 statt.
Außerhalb des festen Wahlzeitraums müssen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen stattfinden, wenn
Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum 1. Oktober 2022 noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung erst 2026 gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind das SGB IX und die SchwbVWO.
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Bekanntmachung der neu gewählten Schwerbehindertenvertretung muss alles stimmen. Gezielte Tagesseminare zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl bietet ver.di b+b an (Suchbegriff: SBV-Wahl).
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[26.4.2022]