Mit der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) in 2009 wurde der Begriff Inklusion eingeführt. Die darin enthaltenen Visionen von einer inklusiven Gesellschaft und einer inklusiven Arbeitswelt gehen weit über die Begriffe Teilhabe (oder Partizipation) und Integration hinaus.
Inklusiv ist eine Arbeitswelt, zu der alle Menschen von vornherein uneingeschränkten Zugang haben. Bei der Umsetzung der UN-BRK und bei der Weiterentwicklung des Behindertenrechts bringt sich ver.di aktiv in die Prozesse ein.
Leitfaden zur Planung barrierefreier Veranstaltungen
Mit diesem Leitfaden und den Checklisten bieten wir Informationen und Tipps, um Versammlungen, Sitzungen von Gremien, Arbeitsgruppen, Seminargruppen und Arbeitskreisen sowie Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, aber auch Feiern und Feste barrierefrei zu planen und zu gestalten.