UN-Behindertenrechtskonvention

19.07.2013

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist mit ihrer Ratifizierung am 26. März 2009  für Deutschland völkerrechtlich verbindlich geworden. Sie konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Lebenslagen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und bildet die Grundlage für die Behindertenpolitik in Deutschland. Mit der BRK hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Sie steht für den Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Im Mittelpunkt steht der Begriff der „Inklusion“. Demnach sollen Menschen mit Behinderungen sich nicht anpassen müssen, um sich in die Gesellschaft integrieren zu können, sondern vielmehr muss sich die Gesellschaft dahingehend verändern, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.

 

Weitere Informationen
 

 

  • DGB-Diskussionspapier: "Eine Arbeitswelt für alle"

    Unter dem Motto „Eine Arbeitswelt für alle“ hat der Deutsche Gewerkschaftsbund am 23. März 2010 eine Tagung in Berlin durchgeführt. Im Mittelpunkt stand, wie man im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention eine inklusive Arbeitswelt erreichen kann. In der Arbeitswelt bedeutet dies, keine Barrieren für Menschen mit Behinderung beim Zugang in Arbeit, bei der Rehabilitation nach Unfällen oder Krankheiten sowie der Wiedereingliederung nach Rehabilitation. Zusammen mit Arbeitsgebern, Interessenvertretungen und der Politik wurden Anforderungen an eine inklusive  Arbeitswelt diskutiert. Das Diskussionspapier "Eine Arbeitswelt für alle", welches im Rahmen der Tagung veröffentlicht worden ist, findet ihr hier:

     

  • Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung

    Damit die BRK umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan (NAP) entwickelt. Mit ihm soll die Umsetzung der BRK in den nächsten zehn Jahren systematisch vorangebracht werden. Seit dem 27. April 2011 liegt der Referentenentwurf für den NAP vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor. Am 15. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den NAP beschlossen. Im Vorfeld konnten Verbände, Organisationen, Parteien und Gewerkschaften Stellung zu dem NAP nehmen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich daran beteiligt und eine Stellungnahme abgegeben.

     

  • Erster Staatenbericht

    Nach Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet dem Ausschuss über den Generalsekretär der Vereinten Nationen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens einen umfassenden Bericht (Staatenbericht) vorzulegen. In dem Staatenbericht sollen alle Maßnahmen dargestellt werden, die ergriffen wurden, um die Verpflichtungen, die sich aus der Unterzeichnung des Übereinkommens ergeben, zu erfüllen.

    Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.

     

    Stellungnahme zum Staatenbericht

    Im Vorfeld wurden die Verbände behinderter Menschen, Organisationen, Parteien und Gewerkschaften aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Entwurf zum ersten Staatenbericht abzugeben. Dieser Aufforderung ist der DGB in Zusammenarbeit mit seinen Einzelgewerkschaften nachgekommen.

     

  • Parallelbericht

    Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

    Ein wesentlicher Bestandteil des Berichtsprüfungsverfahrens ist – neben dem Staatenbericht der Bundesregierung – auch, die Einschätzung und Bewertungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Umsetzungsstand der UN‐BRK mit einzubeziehen. Anfang letzten Jahres wurde daraufhin die BRK‐Allianz (www.brk‐allianz.de) gegründet, um die Staatenberichtsprüfung zu begleiten und einen Parallel‐ oder auch Schattenbericht zu verfassen. In der BRK‐Allianz haben sich insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Zentrales Ziel dieses Zusammenschlusses war es, mit einer Stimme zu sprechen und die noch bestehenden Missstände in der Behindertenpolitik aufzuzeigen. ver.di hat sich der BRK‐Allianz angeschlossen, um an dem Parallelbericht mitzuarbeiten und die gewerkschaftlichen Positionen einzubringen. Durch die Mitarbeit von ver.di n der Arbeitsgruppe zum Bereich Arbeit und Beschäftigung ist es gelungen, dass zentrale gewerkschaftspolitische Forderungen aus dem behindertenpolitischen Leitantrag des 3. ver.di‐Bundeskongresses 2011 in den Parallelbericht Eingang gefunden haben.