Unter Selbstverwaltung versteht man die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen.
Das Selbstverwaltungsprinzip ist eine wichtige Grundlage der Deutschen Sozialversicherung. Die Selbstverwaltungsorgane (Verwaltungsrat, Vorstand, Vertreterversammlung) werden je zur Hälfte aus Vertreter/innen der Arbeitgeber und der Versicherten gebildet.
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auch dadurch ist die Selbstverwaltung ein hohes Gut und ein Stück gelebte Demokratie.