Christine Rosenthal, Jahrgang 1956, wurde als Facharbeiterin für Textiltechnik ausgebildet. Nach der Wende und einer Umschulung ist sie in die Gewerkschaft eingetreten und seit 1990 Mitglied im Personalrat der Sparkasse Spree-Neiße. Dort ist sie seit 1995 freigestellte Personalratsvorsitzende. Das langjährige Engagement in der Interessenvertretung und das Wissen, das sie mit den Jahren angesammelt hat, bringt sie nicht nur in den Gewerkschaftsrat der ver.di mit ein, sie ist neben vielen anderen Funktionen auch stellvertretende Vorsitzende des ver.di Landesfachbereiches Berlin/Brandenburg. In der sozialen Selbstverwaltung der Unfallkasse Brandenburg setzt sie sich seit Jahren für die Interessen der Beschäftigten ein.
„All diese Aufgaben beeinflussen sich gegenseitig“, hat uns Christine Rosenthal im Gespräch erzählt, und diese Melange an Erfahrung kommt den Versicherten gebündelt zugute, fügen wir hinzu.
Selbstverwaltung was ist das?
In der sozialen Selbstverwaltung sind Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als Vertreter der Versicherten gemeinsam verantwortlich für die Sozialversicherungen. Es gibt sehr verschiedene Aufgaben für Selbstverwalter*innen. Im Verwaltungsrat etwa fungieren sie als eine Art Aufsichtsrat und prüfen den Haushalt des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.
Gewerkschafter*innen in der Selbstverwaltung vertreten die Interessen der Versicherten. Was heißt das konkret?
Gewerkschaftskollegen und -kolleginnen sind über die gewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben nah an den Versicherten dran, das heißt, sie haben einen guten Überblick über deren Interessen. In der Unfallkasse sind die Versicherten im Falle eines Unfalls versichert. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen. Trotzdem beschließen wir die Festsetzung der Beitragssätze in den Betrieben gemeinsam, weil es ja letztlich um die Absicherung der Arbeitnehmer*innen geht.
ver.di sagt: Gewerkschaftsvertreter*innen in der Selbstverwaltung sind die idealen Versichertenvertreter. Warum?
Die Versichertenvertreter*innen haben zum Beispiel im Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeit, die Richtigkeit der Abrechnungen und die Nutzung der Gelder (etwa für Prävention) zu prüfen. Sie kontrollieren, wie die Beiträge der Versicherten eingesetzt werden. Dafür braucht es ein umfassendes Wissen und einen guten Überblick, den erfahrene Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder mitbringen. Sie kennen sich aus mit den Sorgen der Versicherten, und verstehen es, den Einzelnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Viele Versicherte sagen uns: Ich weiß gar nicht, was meine Selbstverwalter für mich machen. Wie und wo können sie von Deiner Arbeit erfahren?
Ganz konkret können die Versicherten Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unfallkasse einlegen. Wir Selbstverwalterinnen prüfen dann im Widerspruchsauschuss erneut, ob der oder die Versicherte nicht doch weitere Ansprüche geltend machen kann.
Ich persönlich gebe meine Erfahrungen durch persönliche Gespräche weiter bzw. durch Berichte in meinen Gremien. Jeder Sozialversicherungsträger informiert auf seiner Homepage über die Selbstverwaltung – auch die Unfallkasse Brandenburg.
ver.di hat in den letzten Monaten mehrere Cartoon-Filme zur Selbstverwaltung und zur Sozialwahl gemacht, die auf verdi.tv und auf der Seite arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de zu finden sind. Welches Bild in unseren Clips mit Viola, der Versichertenältesten, gefällt Dir am besten?
Ich habe die Filme gesehen und finde sie alle sehr gut, da sie leicht verständlich sind. Aber neugierig bin ich geworden, als es um sv-watch ging, das ver.di gerade entwickelt hat. Denn die Situation im dritten Viola-Cartoon „Viola und Pauls gebrochenes Bein“ kenne ich: Wenn im Freundeskreis Fragen zur Selbstverwaltung auftauchen, werde auch immer ich gefragt, klar. Die zuständigen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in den spezifischen Sozialversicherungsträgern direkt ‚vermitteln’ zu können, das wäre eine Entlastung für mich und eine Wohltat für alle Versicherten mit ganz konkreten Fragen. Ich bin gespannt, wie das Tool (www.sozialversicherung.watch), das ver.di entwickelt hat, von den Versicherten angenommen wird!
Du bist in der Selbstverwaltung der Unfallkasse Brandenburg in der Vertreterversammlung und im Widerspruchsausschuss aktiv. Was war in diesen Funktionen die spannendste Erfahrung?
Sehr interessant finde ich die Arbeit im Widerspruchausschuss. Dort kann ich als Mitglied der sozialen Selbstverwaltung auch in die Akten Einsicht nehmen, um mich dann umfassend zu der Ablehnung des Widerspruchs zu äußern. Anhand der ärztlichen Begutachtungen kann man erkennen, ob es schon eine Vorverletzung gegeben hat oder ob die Verletzung aufgrund des versicherten Unfalles entstanden ist. Die genaue Lektüre macht es möglich, im Sinne der Versicherten zu entscheiden, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Seit 2011 veranstaltet ver.di alljährlich im Mai den Tag der Selbstverwaltung. Dein persönliches Motto für den nächsten Tag der Selbstverwaltung?
Prävention hat Vorrang!
*Damit Unfälle und Erkrankungen verhindert und Kosten für die Sozialversicherungen minimiert werden können.
[13.2.2017]