Margret Steffen

23.06.2015

Dr. Margret Steffen, „ist“ – wie sie selbst sagt –„ein zweiter Bildungsweg“. Gewerkschaftliche Aufgaben und unterschiedliche berufliche Stationen sind in ihrem Arbeitsleben spannend miteinander verschränkt: Margret Steffen war während ihrer Lehrzeit bei Siemens in der IG Metall organisiert, in der Studienzeit in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit aktiv und nach der Promotion in Soziologie und Wirtschaftswissenschaften beim DGB-Landesbezirk Sachsen angestellt. Mittlerweile ist Margret Steffen Gewerkschaftssekretärin bei ver.di und das im Bereich Gesundheitspolitik. Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz – für diese Themen setzt sie sich in der Berufsgenossenschaft aber auch auf europäischer Ebene ein. Vernetzungen und Bündnisse sind dabei besonders wertvoll.

Das gilt auch für ihre Arbeit in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, über die wir mit ihr gesprochen haben:

 

Selbstverwaltung was ist das? Deine Antwort in 140 Zeichen.

Selbstverwaltung in einer Berufsgenossenschaft, konkret in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ist für mich gelebte Demokratie. Bei der BGW sind über 7 Millionen Beschäftigte in etwa 650.000 Betrieben gegen die Folgen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Gesteuert wird dies durch unsere Selbstverwaltung, den Vorstand und die Vertreterversammlung in der BGW. Hier wird im Zusammenspiel der Sozialpartner mit der Verwaltung über die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit in der BGW entschieden.

GewerkschafterInnen in der Selbstverwaltung vertreten die Interessen der Versicherten. Was heißt das konkret?

Als Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten setzen wir stark auf Prävention – vor allem auf die Prävention von Hauterkrankungen, Muskelskeletterkrankungen und die Abwehr psychosozialer Belastungen in den Betrieben des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. In all diesen Arbeitsfeldern haben wir als Versichertenvertreter wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. Wir stehen für die konsequente Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, die der Dreh- und Angelpunkt eines guten Arbeitsschutzes in den Betrieben ist. Wir unterstützen die Kampagne „Denk an mich - Dein Rücken“ und sind gerade in der Spur, die Belastungssituation von Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen zu reduzieren. Wir kümmern uns z. B. darum, das Lärmschwerhörigkeit und Knieerkrankungen, die in dieser Berufsgruppe besonders häufig zu finden sind, auch als Berufskrankheiten anerkannt werden.

ver.di sagt: GewerkschaftsvertreterInnen in der Selbstverwaltung sind die idealen Versichertenvertreter. Warum?

Als Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen sind wir quasi Expertinnen und Experten aus der Praxis. Durch unsere gewerkschaftliche Arbeit in den Krankenhäusern, in Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen kennen wir die Gesundheitsgefährdungen und Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen. Wir können der Verwaltung und oft auch den Arbeitgebern sagen, wo der Schuh drückt. Im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten sind das zumeist Probleme wie die unzureichende Personalausstattung und ihre Folgen, insbesondere der Stress und die psychosozialen Belastungen bis hin zu Gewaltandrohungen durch Patienten, Bewohner und Angehörige. In solchen Fragen beraten wir also als Selbstverwalter die Verwaltung über die Lebens- und Arbeitsweltwirklichkeit der Versicherten.Wenn nötig,scheuen wir auch nicht den Konflikt mit den Arbeitgebern, wenn es um die Durchsetzung neuer Ansätze in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung geht.

Viele Versicherte sagen uns: Ich weiß gar nicht, was meine Selbstverwalter für mich machen. Wie und wo können sie von Deiner Arbeit erfahren?

Ja, das ist richtig. Viele wissen gar nicht, was eine Berufsgenossenschaft ist. Sie machen ihre Erfahrungen mit der Unfallversicherung oftmals erst dann, wenn etwas passiert ist, wenn sich ein Unfall ereignet oder wenn sie an einer Berufskrankheit erkranken. Und dann sind sie in der Regel überrascht, was eine Berufsgenossenschaft alles machen kann. Von der Übernahme der Unfallkosten, der Behandlung bis hin zur Wiedereingliederung in die alte oder eine neue Berufstätigkeit.

Informieren kann man sich natürlich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege selbst unter: www.bgw-online.de oder auf der ver.di Seite: www.verdi/gesundheitspolitik/selbstverwalter.de. Hier zeigen wir die Gesichter der BGW und nehmen Stellung zu den unterschiedlichsten Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

ver.di hat einen kleinen Cartoon-Film gemacht, um über die Aufgaben in der Sozialversicherung zu informieren. Welches Bild in unserem Viola-Clip gefällt Dir am besten?

Es ist ein Satz, der mir sehr gut gefällt: „uns ver.di-Frauen fiel auf, dass ja nur Männer in der Selbstverwaltung sitzen.“ Und dann wird das natürlich geändert.

Du bist in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung als Vorsitzende der Vertreterversammlung aktiv. Seit wann hast Du diese Aufgabe und was war in dieser Zeit die spannendste Herausforderung?

Vorsitzende der Vertreterversammlung der BGW bin ich seit 2011. Ich sehe meine Aufgabe darin, die Möglichkeiten der BGW und das, was in der Unfallversicherung an Wissen, Erfahrungen und Instrumenten vorhanden ist, gewinnbringend für die Arbeit von ver.di aufzuschließen. Meine spannendste Herausforderung? Dass Netzwerke zwischen BGW und ver.di entstehen, das Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Wissenschaft und Unfallversicherung zusammenkommen und sich gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben einsetzen.

Seit 2011 veranstaltet ver.di alljährlich im Mai den Tag der Selbstverwaltung. Dein persönliches Motto für den Tag der Selbstverwaltung 2016?

Kompetent – gemeinsam – vernetzt: Sozialversicherung gestalten

[29.2.2016]