Lorenz Ganterer

10.10.2016

Lorenz Ganterer, Jahrgang 1957, war Jugendsekretär im DGB Bayern, wurde dann DGB Kreisvorsitzender Südost-Oberbayern und Abteilungsleiter für Sozialpolitik beim DGB Bayern. Heute ist er für ver.di in Bayern Gewerkschaftssekretär im Landesfachbereich 3 – vor allem zuständig für Tarifverhandlungen in den Bereichen Altenpflege, Behindertenhilfe, Soziale Dienste und Wohlfahrtsverbände. Schon seit 1991 ist Lorenz Ganterer in der sozialen Selbstverwaltung in der AOK in Bayern aktiv.

„Mein persönliches und berufliches Interesse für Gesundheits- und Pflegepolitik lässt sich gut mit dem Ehrenamt in der Selbstverwaltung verbinden“, hat er uns im Gespräch berichtet. Und das sehen wir genau wie er!

 

Selbstverwaltung was ist das?

Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist eine gesetzliche Einrichtung, die geschaffen wurde, um die Interessen der Beitragszahler – Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen – zu vertreten. Über die Versichertenvertreter und -vertreterinnen können die Versicherten aktiv die Arbeit der jeweiligen Sozialversicherungsträger mitgestalten.

Gewerkschafter*innen in der Selbstverwaltung vertreten die Interessen der Versicherten. Was heißt das konkret?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die paritätisch besetzte soziale  Selbstverwaltung im Verwaltungsrat für die Aufgaben zuständig, die von grundsätzlicher Bedeutung sind – also z. B. für  den Haushalt oder die Vorstandswahl. Auch das operative Geschäft können wir hier durch jährliche Zielvereinbarungen mit dem Vorstand beeinflussen. Wichtig ist auch, dass der Verwaltungsrat Leistungen, die über die gesetzlich festgelegten hinausgehen, in der Satzung der Krankenkasse regeln kann. Dazu gehören zum Beispiel Haushaltshilfen im Krankheitsfall, aber auch eine ärztliche Zweitmeinung, Bonusprogramme für Kinder, alternative Behandlungsmethoden, Rehabilitationsprogramme, Zahnprophylaxe etc.

 

ver.di sagt: Gewerkschaftsvertreter*innen in der Selbstverwaltung sind die idealen Versichertenvertreter. Warum?

Durch unsere gewerkschaftliche Arbeit wissen wir, wo die Probleme liegen und wo Handlungsbedarf besteht. Über die Arbeit bei ver.di und unter dem Dach des DGB können wir zugleich auf die politische Gestaltung der Sozialversicherungen Einfluss nehmen. Neben dem politischen Lobbying haben wir einen besonderen Kompetenzvorsprung durch unsere vielfältige Erfahrung in den Bereichen „Arbeitsalltag“ und „Arbeits- und Sozialrecht“.

Viele Versicherte sagen uns: Ich weiß gar nicht, was meine Selbstverwalter für mich machen. Wie und wo können sie von Deiner Arbeit erfahren?

Als Versichertengruppe des AOK Verwaltungsrates berichten wir regelmäßig über unsere Arbeit in unserer Mitgliederzeitung „Bleib Gesund“. Darüber hinaus berichten wir ver.di-Selbstverwalter in Versammlungen, Tagungen und Seminaren von unserer Arbeit.

 

ver.di hat einen kleinen Cartoon-Film gemacht, um über die Aufgaben in der Sozialversicherung zu informieren. Welches Bild in unserem Viola-Clip gefällt Dir am besten?

In den Filmen gibt es viele Szenen, die mich an meine eigene Tätigkeit erinnern. Auch daran, dass in der Selbstverwaltung immer noch zu wenig jüngere Kollegen und Kolleginnen aktiv sind. Und Frauen sind bis heute unterdurchschnittlich vertreten. Dies ist meiner Erfahrung nach bei den Arbeitgebern noch stärker ausgeprägt als bei uns. Im Film sind daher die Arbeitgebervertreter zu Recht als graue Anzugträger dargestellt. Das Motto, das Viola vertritt, finde ich sehr zutreffend: Ein starker Sozialstaat braucht eine starke Sozialversicherung und also eine starke Selbstverwaltung.

Du bist in der Selbstverwaltung der GVK im  Verwaltungsrat der AOK aktiv. Was war in dieser Aufgabe die spannendste Erfahrung?

Als Versichertengruppe haben wir in den 1990er Jahren in der AOK Bayern ein Behandlungs- und Beschwerdemanagement für Patienten initiiert. Damit waren wir damals für dieses wichtige Thema „Vorreiter“ in der GKV.
Seither gilt: Wenn ein Versicherter der AOK Bayern meint, dass bei seiner Behandlung ein Fehler gemacht wurde, hat er die Möglichkeit sich von der AOK medizinisch beraten zu lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Darüber hinaus bewertet die AOK dann die rechtlichen Durchsetzungschancen. Eine klassische Rechtsberatung oder Rechtsvertretung darf sie aber aus gesetzlichen Gründen nicht durchführen.

Seit 2011 veranstaltet ver.di alljährlich im Mai den Tag der Selbstverwaltung. Dein persönliches Motto für den nächsten Tag der Selbstverwaltung?

Wir wollen unsere Arbeit den Versicherten näher bringen!

[10.10.2016]