Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung eine herausragende Rolle spielt. Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst. Sie sind organisatorisch und finanziell unabhängig vom Staat. Die Selbstverwaltung und damit die Mitwirkung und Beteiligung der Versichertengemeinschaft war seit jeher das tragende Prinzip der Sozialversicherung. Alle sechs Jahre werden die Vertreter*innen von den Versicherten neu gewählt (Sozialversicherungswahlen; kurz: Sozialwahlen).
Auch ver.di gestaltet die Sozialversicherungen mit. Unsere Kandidat*innen zeichnen sich durch Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Engagement aus. Sie wissen, wo den Menschen der Schuh drückt und wie sie sich für ihre Belange stark machen können (siehe auch: Richtlinie zur Auswahl der ver.di-Kandidat*innen (Kandi-RL)).
Hier ein paar Hintergrundinfos zu den Sozialwahlen:
Im Rahmen der Sozialwahlen wird die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung gewählt. Konkret gewählt werden
Die Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung stellt eine Besonderheit dar, da die Bundesagentur für Arbeit ein staatsnaher Versicherungsträger ist. Neben den Vertreter/-innen der Versicherten und Arbeitgeber verfügt deren Selbstverwaltung daher über eine sog. "dritte Bank". Dabei handelt es sich um Vertreter/-innen des Staates. Alle Mitglieder der Selbstverwaltung werden ernannt. Eine Wahl findet daher nicht statt.
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe haben am 19.10.2021 den Stichtag für die Stimmabgabe bei den Sozialwahlen 2023 bekanntgegeben:
Damit stehen nun auch alle notwendigen Fristen für den Wahlkalender fest.
Die freien und geheimen Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Die letzte Wahl fand 2017 statt. Die nächste wird daher 2023 stattfinden.
Versicherte und Arbeitgeber wählen. Dabei sind die Abstimmungen strikt getrennt. Die Arbeitgeber wählen die Arbeitgebervertreter/-innen, die Versicherten wählen die Versicherten/-vertreterinnen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Versichertenparlamente, die bei der Sozialwahl bestimmt werden, wachen ehrenamtlich darüber, ob bei den Versicherungen alles mit rechten Dingen zugeht. Dabei kontrollieren sie nicht nur die Arbeit der Verwaltung, sondern treffen auch wichtige Entscheidungen. Zum Beispiel, welche Leistungen die Krankenkassen neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben zusätzlich erbringen oder ob sie mit Bonusprogrammen zum gesunden Leben animieren wollen. Außerdem wählen die Mitglieder der Versichertenparlamente die Vorstände der Kassen.
Nachfolgend ein paar Beispiele aus deren Aufgaben:
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Dabei handelt es sich um eine "Wahl ohne Wahlhandlung".
Gibt es z. B. genau so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie es zu vergebende Mandate gibt oder wird nur eine Liste eingereicht, dann fällt die tatsächliche Wahl aus und die Verbände und Organisationen von Arbeitgebern und Versicherten stimmen sich darüber ab, wie die Mandate verteilt werden. Dieses Verfahren der Friedenswahl findet überwiegen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen etc.) statt.
Theoretisch könnten die Versicherten an drei Wahlen teilnehmen:
Da im Bereich der Unfallversicherung zumeist "Friedenswahlen" stattfinden, erfolgt hier kein Wahlvorgang.
Die Sozialwahlen finden in aller Regel in Form einer Briefwahl statt. Die Versicherungsträger übersenden dabei die Wahlunterlagen allen Wahlberechtigten per Post.
Also Achtung: Die meisten Versicherten erhalten zwei - sehr ähnlich aussehende - Briefumschläge (einen von der Rentenversicherung und einen von der Krankenkasse). Es handelt sich um zwei verschiedene Wahlen, also bloß nicht einen von beiden wegwerfen, sondern an beiden Wahlen teilnehmen.
In der Regel findet eine Briefwahl statt. Die Versicherungsträger schicken den Wahlberechtigten mehrere Wochen vor dem Wahltag die Wahlunterlagen zu. Die Rücksendung ist kostenfrei und die Stimmzettel müssen bis spätestens zu einem Stichtag (Wahltag) die Versicherungsträger erreicht haben.
Der Gewerkschaftsrat der ver.di hat Kandidaten/innen-Richtlinien beschlossen. Danach melden die Bezirke und Fachbereiche den Landesbezirken ihre Vorschläge für die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger. Im Landesbezirksvorstand werden dann diese Vorschläge zusammengestellt, gereiht und an das zuständige Ressort Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der ver.di-Bundesverwaltung gemeldet. Das Ressort sammelt alle Vorschläge und erstellt dann die Kandidat/-innen-Listen, die zunächst dem Bundesvorstand, dann dem Beirat und letztendlich dem Gewerkschaftsrat zum Beschluss vorgelegt werden.
Bei den Berufsgenossenschaften ist das Prozedere ein wenig anders: Wegen der beruflichen Fachlichkeit stellen die Bundesfachbereiche die Kandidat/-innenvorschläge zur Beschlussfassung zusammen.
Nein, das sind sie nicht! Die Sozialversicherungsträger sind zwar verpflichtet, einen jährlichen Geschäftsbericht zu veröffentlichen, die Darstellung der Selbstverwaltung aber ist nicht zwingend.
ver.di erwartet aber, dass alle ver.di-Selbstverwalter*innen über ihre Tätigkeit berichten. Das kann - nach vorheriger Absprache - in den Bezirksvorstands- oder Landesbezirksvorstandssitzungen vor Ort geschehen oder durch einen schriftlichen Bericht, der im Internet veröffentlicht wird.
Erfahrung zahlt sich aus. Für die Sitze in den Versichertenparlamenten bewerben sich auch Kandidat*innen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie bringen vieles mit, was für diese Arbeit sehr wichtig ist: arbeits- und sozialrechtliche Kompetenz, Verhandlungsgeschick, ein dichtes Netz von Kontakten und nicht zuletzt jede Menge ehrenamtliches Engagement. Sie wissen aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Arbeit, wo den Menschen der Schuh drückt. Wer für ver.di bei der Sozialwahl antritt, ist es gewohnt, sich in die konkrete Lage der Einzelnen zu versetzen und sich für sie stark zu machen. Stark für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Erwerbslose und für Rentnerinnen und Rentner.
Mit sozialem Kompass. Die Kandidat*innen der ver.di-Listen für die Sozialwahl kommen aus den verschiedensten Alters- und Berufsgruppen aber sie alle folgen einer klaren sozialen Linie: Gesundheit darf kein Luxus sein und die Rente muss für ein würdiges Leben reichen – Schluss mit der Sparpolitik auf dem Rücken der Versicherten!
Es geht um viel. Auch wenn die großen sozialpolitischen Entscheidungen nicht in den Versichertenparlamenten, sondern im Bundestag fallen, geht es gerade bei den vielen kleinen Fragen im Alltag der Sozialversicherungen um Gerechtigkeit. Deshalb sind die Sozialversicherungswahlen so wichtig.
Soziale Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch die Vertreter*innen der Versicherten und Rentner*innen sowie Arbeitgeber*innen ehrenamtlich ausgeübt.
Die Kandidat*innen-Suche für die Sozialwahlen 2023 ist inzwischen abgeschlossen. Es werden jedoch auch immer aktive ver.di-Mitglieder für die Besetzung verschiedenster Ausschüsse bei den Sozialversicherungsträgern gesucht (z. B. Widerspruchsausschuss). Deren Besetzung erfolgt erst nach Abschluss der Sozialwahlen.
Bei jedem ver.di-Landesbezirk gibt es Ansprechpartner*innen (Sozialwahlbeauftragte) für alle Fragen zur Sozialwahl.
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