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07.11.2017


Versichertenberater*innen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Hast Du Lust,

  • ehrenamtlich tätig zu werden?
  • sozial- und rentenpolitisch auf dem Laufenden zu bleiben?
  • anderen Menschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen?

Dann interessierst Du Dich vielleicht für ein Ehrenamt als Versichertenberater*in bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mehrere Tausend Versichertenberater*innen sind bundesweit ehrenamtlich für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätig.

Einige wichtige Informationen zu diesem Ehrenamt haben wir nachstehend zusammengestellt und findest du auch auf den Seiten der DRV Bund.

[18.3.2024]

 

  • Welche Aufgaben haben Versichertenberater*innen bzw. Versichertenälteste?

    • Sie sorgen für eine ortsnahe und persönliche Verbindung der Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung.
    • Sie beraten unentgeltlich die Versicherten und Rentner*innen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
    • Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen auf Gewährung von Rentenleistungen.
    • Sie stellen für die Versicherten Anträge auf Klärung des Versicherungskontos.
    • Sie sind bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich u.v.m.

     

  • Wie werde ich ehrenamtliche Versichertenberater*in bzw. Versichertenälteste*r? Wie und Wo kann ich mich bewerben?

    Die Versichertenberater*innen und Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung werden für eine sechsjährige Amtszeit – längstens bis zur nächsten Sozialwahl (2029) – gewählt. Der Vorschlag zur Wahl erfolgt von den Gewerkschaften (z. B. ver.di) sowie sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die sich zur Sozialwahl stellen. Die offizielle Benennung erfolgt dann durch die Vertreterversammlung oder den Vorstand des jeweiligen Rentenversicherungsträgers.

    Und so geht es nach Deiner Bewerbung weiter:

    Alle Bewerbungen leiten wir an die zuständigen Sozialwahlbeauftragten in den ver.di-Landesbezirken. Von dort erhalten wir (ver.di-Bundesverwaltung) dann eine Liste derjenigen Kolleg*innen, die bei der DRV Bund zur Wahl vorgeschlagen werden sollen.

    Bewerbungen als Versichertenberater*innen/Versichertenälteste für die Regionalträger der DRV (z. B. DRV Rheinland, DRV Mitteldeutschland etc.) werden direkt in den Landesbezirken bearbeitet; die Vorschläge zur Wahl erfolgen dort in Zusammenarbeit mit den DGB-Bezirken vor Ort.

    Bewerbungen als Versichertenberater*innen für die DRV Bund werden in der ver.di-Bundesverwaltung weiter bearbeitet. Gibt es im in Frage kommenden Wahlkreis (überwiegender Aufenthaltsort, also Arbeits- oder Wohnort) einen freien Beratungsplatz, können wir Dich bei der DRV Bund zur Wahl vorschlagen. Diese erfolgt dann entweder in der nächsten Sitzung der Vertreterversammlung (bei Neubesetzung, tagt zweimal jährlich) oder des Vorstandes (bei Nachbesetzung, tagt monatlich). Sollte es keinen freien Beratungsplatz geben, nehmen wir Dich gerne auf die Warteliste und melden uns wieder, wenn ein Platz frei wurde.

    Bitte sende das Bewerbungsformular an selbstverwaltung@verdi.de

     

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    Gewählt werden können Personen, die

    • gesetzlich rentenversichert oder Rentenbezieher*innen sind,
    • volljährig sind und
    • ihren Hauptwohnsitz oder
    • den gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Arbeitsort) im Wahlbezirk, einem Stadt- oder Landkreis der Bundesrepublik Deutschland, haben.

    Anforderungen von ver.di

    • ver.di-Mitgliedschaft (bitte § 6 der ver.di-Satzung beachten),
    • Beitragsehrlichkeit,
    • aktive Mitarbeit im jeweiligen ver.di-Bezirk,
    • Bereitschaft, auf ver.di-Veranstaltungen über die Arbeit der Versichertenberatung zu berichten und für die Selbstverwaltung und die Sozialwahlen zu werben,
    • Bereitschaft, regelmäßig an den von der DRV angebotenen Seminaren teilzunehmen,
    • Bereitschaft, die Aufgaben als Versichertenberater*in online zu erledigen (eAntrag).

     

  • Wie werde ich qualifiziert?

    Die erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes vermittelt die DRV in Einführungsseminaren sowie regelmäßig stattfindenden Fortbildungsseminaren. Die DRV finanziert Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegungskosten.

     

  • Wo werde ich die Beratungen durchführen?

    In den eigenen „vier Wänden“ oder – bei Bedarf (z. B. wegen Schwerbehinderung) – in den Räumen der Versicherten. Zum Teil können auch Räumlichkeiten von ver.di oder der örtlichen Gemeinde genutzt werden. Betriebsräte in Großbetrieben sind dankbar für kompetente Beratungen und stellen dafür teilweise auch das Betriebsratsbüro zur Verfügung. Hierzu solltest Du Kontakt aufnehmen mit den Verantwortlichen vor Ort.

     

  • Wie erreichen mich die Menschen, die eine Beratung suchen?

    Deine Kontaktdaten werden auf der Internetseite der DRV (siehe ganz unten "Beratung vor Ort") und bei ver.di (siehe https://versichertenberatung.verdi.de) veröffentlicht. Du entscheidest vor Ort, wie und wo Du Deine Beratungszeiten veröffentlichst. Viele nutzen dazu die lokalen Tages- und Wochenzeitungen, ver.di-Publikationen, schwarze Bretter und andere Möglichkeiten eines „Aushangs“.

     

  • Wie viele Beratungen muss ich im Jahr durchführen?

    Über die Anzahl der Beratungen entscheidest Du nach Deinen zeitlichen Möglichkeiten.

     

  • Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?

    Die Versichertenältesten bzw. Versichertenberater*innen sind ehrenamtlich tätig. Die Höhe ihrer Entschädigung für Zeitaufwand und sonstige Aufwendungen richtet sich nach dem Beschluss der Vertreterversammlung der einzelnen Träger.

    Zurzeit werden Monatspauschalen für den Zeitaufwand von ca. 58 Euro und für die Nutzung der Privatwohnung von ca. 29 Euro gezahlt sowie je aufgenommenem Rentenantrag ca. 20 Euro.

     

Werde Versichertenberater*in!

Imagevideo zum Ehrenamt als Versichertenberater*in bei der DRV Bund
© DRV Bund