10.06.24
Knapp 5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im öffentlichen Dienst. Er ist damit einer der größten Arbeitgeber des Landes und hat eine Vorbildfunktion. Seine Mitarbeiter*innen verkörpern und repräsentieren den deutschen Staat. Obwohl gerade der öffentliche Dienst sehr viel mit Menschen mit Migrationsgeschichte zu tun hat, ist dieser Teil der Bevölkerung hier besonders selten beschäftigt. Das ist unverständlich, denn gerade hier würde Vielfalt auch bei den Beschäftigten besonders nachdrücklich den Willen zu erfolgreicher und dauerhafter Integration und Teilhabe demonstrieren. Doch auch trotz zahlreicher Veränderungsbemühungen, vieler Image- und Werbekampagnen, Appellen und behördlichen Selbstverpflichtungen ist die Verwaltung noch immer weit davon entfernt, die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden.
ver.di hat sich in den vergangenen Jahren und erneut beim Bundeskongress 2019 mit einem eigenen Beschluss dafür stark gemacht, dass der öffentliche Dienst als Vorreiter einer inklusiven Beschäftigungs- und Ausbildungspolitik gezielt seinen Anteil an Beschäftigten und Auszubildenden mit Migrationshintergrund steigert (Antrag J 026). Grundlage sollte dafür ein Bundespartizipationsgesetz sein, das verbindliche Maßnahmen zur Zielerreichung beinhaltet.
Mit der Novellierung des Berliner Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) hat die rot-rot-grüne Landesregierung einen Weg eingeschlagen, der dieses Vorhaben auf der Ebene eines Landesgesetzes umsetzen will. Der Berliner Senat hatte gesetzliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst angekündigt.
Migrantische Aktive mischen sich ein
Auch Gewerkschafter*innen mit Einwanderungsgeschichte sprachen sich in einem offenen Brief an die Berliner SPD eindringlich für das Vorhaben aus. Die linke Berliner Integrationssenatorin Elke Breitenbach hatte im Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftig Bewerber*innen mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation bevorzugt einzustellen, bis ihr Anteil in einer Behörde jenem in der Berliner Gesamtbevölkerung entspricht. Andere Chancengleichheitsstrategien wie die Frauenförderung wären davon unberührt geblieben.
Zurzeit liegt der Anteil von Menschen mit ausländischen Wurzeln in den Berliner Landesbehörden bei etwa 12 Prozent – in der Berliner Bevölkerung sind es rund 35 Prozent. Gewerkschafter*innen von IG Metall, IG BAU, GEW und ver.di hatten Breitenbach in einem offenen Brief unterstützt. „Wir kennen unzählige Geschichten von Bekannten, Freunden und Kolleg*innen, die aufgrund ihrer Erfahrungen zum Schluss gekommen sind, dass sie auch in unserer weltoffenen Stadt nicht die gleichen Chancen haben”, heißt es in dem Schreiben. „Die sagen, dass man als Migrant doppelt so gut sein muss und keine Fehler machen darf.“
Berliner Koalition findet Kompromiss
Die Verfasser*innen begrüßten, dass sich die Vielfalt in der Stadt künftig in gleicher Weise in der öffentlichen Verwaltung abbilden und Teilhabe- und Chancengerechtigkeit „nicht mehr nur sehr schöne Worte in Wahlprogrammen” sein sollten. Doch der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) war der Überzeugung, dass eine solche Quote einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht standhalten würde. „Über das Ziel, mehr Menschen mit Migrationshintergrund und ,People of Color’ in den öffentlichen Dienst zu bringen“, bestehe allerdings „vollkommene Einigkeit“, sagte Geisel weiter.
Senatorin stellte Neufassung bei ver.di vor
Statt einer festen Quote sollen im neuen Berliner Partizipations- und Migrationsgesetz nun „Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin“ eingeführt werden, um den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erhöhen. „Darüber muss Rechenschaft abgegeben werden“, sagte die Berliner Sozialsenatorin bei einer Veranstaltung von ver.di Berlin, die am 24. Februar online stattfand. „Es ist eine Demokratie- und eine Gerechtigkeitsfrage, ob die Verwaltung einer vielfältigen Gesellschaft entspricht und damit für alle funktioniert – oder nicht,“ fasste Breitenbach ihren Ansatz zusammen. Susanne Feldkötter, stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg, verwies auf die positiven Erfahrungen, die mit den Instrumenten der Frauenförderung erreicht wurden. „Wir wären noch lange nicht dort, wo wir jetzt sind, wenn wir nicht auf verbindliche Maßnahmen gedrängt hätten.“ Romin Khan, Referent für Migrationspolitik beim ver.di-Bundesvorstand, zeigte den Wirkungskreis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf: „Das AGG ermöglicht es, über positive Maßnahmen bestimmte Gruppen bei der Personalauswahl aktiv zu fördern, wenn der Nachweis ihrer strukturellen Benachteiligung erbracht ist. Analog zur Förderung von Frauen können damit entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte oder Rassismuserfahrungen umgesetzt werden.“
„Wir haben auf die Quote gehofft, aber jetzt sind wir gespannt, ob es auch anders geht!“, sagte Erdogan Kaya, Personalrat und Mitglied im ver.di-Landesmigrationsausschuss, der den offenen Brief an die SPD Berlin mit initiiert hat. Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass die Ausgestaltung des Gesetzes auch wichtige Impulse für die Debatte um Maßnahmen für mehr Vielfalt – auch in anderen Bereichen – liefert, die weiter intensiv geführt werden müsse.
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