04.11.24
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 20.3.2023 die Zahlen für die Rentenanpassung zum 1.7.2023 bekanntgegeben.
In den alten Bundesländern (aBL) steigen die Renten um 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern (nBL) um 5,86 Prozent. Eine Rente von 1.000 Euro erhöht sich damit in den aBL um 43,90 Euro, in den nBL um 58,60 Euro. In diesem Jahr stimmen die aktuellen Rentenwerte für Ost und West erstmals überein. Damit ist die Angleichung des Ostwertes an den Westwert zu 100 Prozent erreicht (bisher 98,6 Prozent). Das Netto-Rentenniveau vor Steuern beträgt 48,15 Prozent.
"Die Renten steigen auch in diesem Jahr wieder deutlich. Hierdurch wird die hohe Preissteigerung, die in diesem Jahr erwartet wird, für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner deutlich abgemildert.
Rückblickend hat es für die Rentnerinnen und Rentner seit 2010 ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. So sind die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in diesem Zeitraum." kommentiert Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, die diesjährige Rentenanpassung.
Die relevante Lohnsteigerung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR), ohne die sog. Ein-Euro-Jobs und ohne Beamtenbezüge. Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen.
Die für die Anpassung zum 1.7.2023 maßgeblichen Lohnsteigerungen betragen in den aBL 4,5 Prozent, in den nBL 6,8 Prozent. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Renten-
versicherung entscheidend ist.
Der aktuelle Rentenwert West steigt damit von 36,02 Euro auf 37,60 Euro; der Rentenwert Ost von 35,52 Euro auf 37,60 Euro.
Neben der Lohnentwicklung berücksichtigt der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,10 Prozentpunkte.
[23.3.2023]
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