09.09.24
Auch wenn wir die Pandemie gerne für beendet erklären würden, ist dies nicht möglich. Nicht nur die politische Aufarbeitung ist nicht abgeschlossen auch die Krankheit ist es nicht! Long COVID betrifft bis zu zwei Millionen Menschen in Deutschland.
Wir schauen weiter hin!
Long COVID bezeichnet die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung. Sie können auch nach einem milden Verlauf oder symptomlosen Infektionen auftreten. Das Post-COVID-Syndrom ist ein Begriff für Long COVID-Beschwerden, die länger als drei Monate anhalten. Die Diagnose ist oft schwierig.
Betroffene sollten zunächst einen Hausarzt aufsuchen. Dieser kann sie an Fachärzte oder spezielle Praxen überweisen. Es gibt viele weitere Anlaufstellen, wo Betroffene und Angehörige Hilfe finden können Bei seelischer Belastung kann es helfen, sich auch psychologisch beraten zu lassen. Das kann zum Beispiel Hilfe bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags, in der Freizeit oder beim Wohnen sein. Wie bei vielen anderen Erkrankungen kann es auch für Betroffene von Long COVD und ihre Angehörigen hilfreich und wohltuend sein, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Hier sind z.B. Selbsthilfegruppen und Betroffenen-Initiativen in vielen Städten unterstützend.
Nicht nur die Diagnose ist schwierig. Bisher gab es auch keine wirkliche Erklärung dafür, warum manche Menschen so schwer erkranken und andere nach einigen Wochen wieder normal leben können. Forscher der Universität München und des Helmholtz Zentrums München haben möglicherweise eine Ursache für die neurologischen Symptome der Erkrankung entdeckt. Mit Hilfe eines neuen KI-gestützten bildgebenden Verfahrens konnten sie zeigen, dass das Spike-Protein des Sars-CoV-2-Virus bis zu vier Jahre in der Hirnhaut und im Knochenmark des Schädels verbleibt. (https://www.deutschlandfunk.de/spike-protein-verbleibt-jahrelang-im-kopf-102.html)
Was tut die Bundesregierung aktuell auf politischer Ebene? Das Bundesgesundheitsministerium fördert seit 2024 mit einem mehrjährigen Schwerpunkt die versorgungsnahe Forschung zu Long COVID. Ziel ist es, Forschungsergebnisse zur Behandlung von Long COVID einschließlich COVID-19-assoziierter ME/CFS möglichst zeitnah in die Versorgung zu bringen und Daten aus der Versorgung für die Forschung verfügbar zu machen. In einem Modellprojekt wird die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID erforscht und behandelt.
Es gibt jetzt auch Apps für Menschen, die von Long COVID betroffen sind. Mehrere Krankenkassen in Deutschland bieten diese Apps an. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein spezielles Bürgertelefon, eine Telefon-Hotline (https://www.bmg-longcovid.de/service/buergertelefon-und-regionale-kliniksuche) für Betroffene eingerichtet. Hier erfährt man, wo es in Deutschland Beratung und Hilfe für Menschen gibt, die mit Long COVID zu tun haben.
Die Liste der Berufskrankheiten wurde um die Nummer 3101 ergänzt. Darin wird die Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit aufgeführt. Die Betroffenen müssen sich bei der Arbeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Labor mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben. Ob eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus im Gesundheitsdienst oder in der Pflege eine Berufskrankheit ist, hängt davon ab, ob die Person mit Patientinnen, Patienten oder betreuungsbedürftigen Personen in Kontakt war. Ob einzelne Personen durch ihre Tätigkeiten in anderen Bereichen genauso viel Infektionsgefahr ausgesetzt sind, hängt davon ab (https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/berufskrankheiten-anzeige-und-kostenuebernahme-von-testungen-bei-43564), wie sie mit infizierten Personen in Kontakt kommen.
Wenn man sich mit dem Corona-Virus ansteckt und krank wird, kann das als Arbeitsunfall gelten. Voraussetzung ist, dass die Infektion bei der Arbeit, in der Schule, an der Hochschule, bei einem Ehrenamt oder bei der Hilfestellung bei einem Unfall passiert ist.
Diese Punkte reichen nicht aus. Deshalb fordert ver.di, dass die Berufskrankheit auch auf mehr Personen ausgeweitet wird. Außerdem muss genauer definiert werden, wie die Ansteckung erfolgte; über die jetzt geltende und schwer nachweisbare enge Definition der Ansteckungswege hinaus.
Die gesetzliche Unfallversicherung sollte mehr Beschäftigte unterstützen und helfen, die an einer Berufskrankheit leiden. Der in §1 SGB VII festgeschriebene Grundsatz – „mit allen Mitteln unterstützen“ – muss für mehr Beschäftigte gelten.
Hinweise an die betrieblichen Interessenvertretungen, wie praktische Hilfe aussehen kann:
Auch bei Long COVID gilt: Solidarität wie in unserer Gewerkschaft ist das A und O und hilft jedem Einzelnen! Gemeinsam sind wir stärker! Das gilt nicht nur in unseren Tarifrunden, sondern auch, wenn wir uns gegenseitig unterstützen, wenn es mal schwierig ist, so wie im Fall von Long COVID.
Hilfreiche Links:
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