17.12.24
Seit die FDP ihre Absicht, „zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung“ einzusteigen, eingebracht hat, tobt die Auseinandersetzung um den Sinn bzw. Unsinn von Kapitaldeckung in der Altersversorgung.
Fakt ist, dass die FDP bis heute ihre Pläne aus dem Koalitionsvertrag nicht näher erläutert bzw. keinen Entwurf vorgelegt hat. Auch taucht in diesem Zusammenhang immer wieder der Hinweis auf das sogenannte Modell Schweden auf. In Schweden werden in der gesetzlichen Säule der Rentenversicherung von einem Beitragssatz von aktuell 18,5 % ein Teil, nämlich 2,5 %, in Kapitalmarktfonds investiert, während die restlichen 16 % zur Finanzierung im Umlageverfahren herangezogen werden. Nicht klar ist, ob die FDP einen ähnlichen Einstieg für die erste Säule plant. Deshalb wird das für Herbst angekündigte 2. Rentenpaket mit großer Spannung erwartet, in dem auch die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Sicherung eines Mindestrentenniveaus von 48 % auf Dauer und die Stärkung der gesetzlichen Rente geregelt werden sollen.
Auf den ersten Blick passt die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium: „Kapitalgedeckte Rente: Ein neuer Anlauf?“ eines Gremiums aus 27 gut versorgten Professoren und 5 Professorinnen nicht ganz in das Konzept der FDP.
Der Beirat ist der Ansicht, dass sich die Politik der doppelten Haltelinie (Anm.: Rentenniveau nicht unter 48 % und Beitragssatz nicht über 20 %) auf Dauer nicht durchhalten lassen dürfte, weil steigende Bundeszuschüsse die Folge wären, die den Bund dauerhaft überfordern würden. Er schlägt deshalb ein obligatorisches, das heißt zwangsweises kapitalgedecktes privates Sparen vor.
Der Zwang wird mit drei Argumenten begründet:
1. fehlende Finanzkenntnisse der Bevölkerung,
2. fehlende Liquidität (kein Geld) und
3. das „Samariter-Dilemma“, das überwunden werden soll.
Darunter verstehen die Professor*innen Folgendes: „Diejenigen, die – wegen geringer gesetzlicher und betrieblicher Renten – am stärksten vorsorgen sollten, haben die geringsten Anreize zur Teilnahme, weil der Staat niedrige Alterseinkünfte aus sozialpolitischen Gründen aufstockt. […] Möglicherweise trifft dieses Samariter-Dilemma nicht nur auf die Grundsicherung im Alter zu, sondern auch auf Alterseinkommen, die über diesem Niveau liegen. Der Druck auf die Politik, auch höhere Renten in Relation zu den Löhnen nicht absinken zu lassen, sei gewaltig. Da die Haushalte diese Haltung des Staates vorhersehen, seien die Anreize, selbst vorzusorgen, ineffizient niedrig. […] Um das Samariter-Dilemma zu überwinden, muss der Staat […] die Sparpflicht nur für diejenigen durchsetzen, die nicht aus anderen Quellen ein Mindestniveau an Alterseinkünften erreichen. Dabei geht es vor allem um Gruppen mit niedrigem Einkommen.“ (S. 8)
Ein erster Gedanke, der hierbei kommt: Diese Aussagen sind an Arroganz nicht zu überbieten! Den Sozialstaat mit Samaritertum gleichzusetzen, zeigt den Blick der Beiratsmitglieder auf den Sozialstaat und damit auf die Werte unseres Grundgesetzes. Staatliche Sozialpolitik soll schuld sein, dass die Menschen zu wenig für das Alter zurücklegen. Deshalb muss man sie dazu verpflichten. Die Aufgabe des Staates für die (auch soziale) Sicherheit seiner Bürger*innen zu sorgen wird hierbei völlig übersehen.
Auch mit Zwang werden die Haushalte gerade in Zeiten der explosionsartigen Preisanstiege und der hohen Inflation keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um privat für das Alter zu sparen. Dieser Aspekt wird gänzlich ausgeblendet. Im Übrigen ist diese Idee nicht neu: Immer wieder wurde sie von verschiedenen Akteuren und mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen in die Diskussion eingebracht. Viel wichtiger aber ist: Im Koalitionsvertrag selbst findet sich der gleiche Ansatz, nämlich ein Prüfauftrag, auch „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend [zu] reformieren.“ Dazu soll das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit geprüft werden. Wo eine Abwahlmöglichkeit normiert wird, braucht es denklogisch vorher einen Zwang zur Teilnahme.
Der Beirat will weiterhin mit dem privaten Zwangssparen die Riesterrente ablösen. Zur Frage der Finanzierung schlägt der Beirat vor, zu prüfen, ob ein solches Zwangssparen durch eine öffentliche Schuldenfinanzierung ausgebaut bzw. gefördert werden könne. Er diskutiert, individuelle Altersvorsorgekonten (für jeden Erwerbstätigen oder ab Geburt) einzurichten, diesen einen rückzahlbaren staatlichen Kredit gutzuschreiben und durch laufende Eigenbeiträge während des Erwerbslebens weiter zu befüllen. Beim Renteneintritt würde die zu Beginn des Erwerbslebens bereitgestellte staatliche Finanzierung zurückgezahlt.
Fakt ist, die gesetzliche Rente wird im Umlageverfahren finanziert. Das ist gut und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Die Finanzierungsform zu ändern und in eine, wenn auch teilweise Kapitaldeckung einzusteigen, ist Unsinn und wird zu großem Widerstand führen. Beiträge der Versicherten in der gesetzlichen Rente dürfen keinesfalls auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. Wenn der Finanzminister 10 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln der Deutschen Rentenversicherung zuführen will, ist dieses Geld herzlich willkommen, denn es dient der Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die heute zu einem Teil systemwidrig aus Beiträgen gezahlt werden.
Bestes Beispiel für diese systemwidrige Finanzierung ist die Mütterrente. Steuergeld wird auch heute in Form von Bundeszuschüssen für Ausgaben des sozialen Ausgleichs in die Rentenkasse eingebracht. Das ändert an der Finanzierungsform nichts – und darf es auch nicht. Nichtsdestotrotz wird die gesetzliche Rente allein für ein auskömmliches Alterseinkommen kaum mehr ausreichen. Sinnvoll ist es deshalb, die betriebliche Altersversorgung gerade auch für Beschäftigte im Niedriglohnbereich auszubauen. Das gilt in besonderer Weise für Frauen. Denn aufgrund des Äquivalenzprinzips in der gesetzlichen Rente kommt bei kleinen Renten auch bei einer finanziellen Stärkung der gesetzlichen Rente weniger an.
Der Beirat geht nicht auf die im Koalitionsvertrag angelegte Teilkapitaldeckung der gesetzlichen Rente ein, ebenso wenig wie auf die 2. Säule, die Betriebsrenten. Der Vorschlag schuldenfinanzierter individueller Rentenkonten ist etwas anderes als eine Aktienrücklage, deren Erträge zur Beitragsentlastung in der GRV herangezogen werden sollen. Allerdings: Sie verbindet den individualisierten Ansatz aus der ursprünglichen „Aktienrente“ der FDP mit dem Aspekt der Kreditfinanzierung aus dem nun vorliegenden BMF-Konzept einer „Aktienrücklage“. Insgesamt zeigt die Studie, dass gerade die Frage von kreditfinanzierter Altersvorsorge auch ökonomisch hoch umstritten ist.
Was also will der Beirat mit seiner Stellungnahme bezwecken? Dazu drängt sich ein weiterer Schluss auf: Wenn ein privates Zwangssparen eingeführt wird, dann können Rentenniveau und Beitragssatz abgesenkt werden und der Staat kann sich weiter aus seiner sozialen Verantwortung herausziehen. Eine solche Entwicklung muss mit aller Kraft verhindert werden!
Wir brauchen kein privates Zwangssparen, in das Arbeitgeber*innen nicht einbezogen sind. Vielmehr sollte die betriebliche Altersversorgung ausgebaut werden, denn nur dann ist es möglich, die Arbeitgeber*innen an der Finanzierung der späteren Betriebsrente zu beteiligen und nur dort können wir als Gewerkschaft tarifpolitisch gute Vereinbarungen gestalten, die die Kosten gering halten, um eine bessere Alterssicherung für die Menschen zu erreichen.
[13.9.2022]
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