Das Recht auf Arbeit

12.12.2023

Vor 75 Jahren, genauer gesagt am 10. Dezember 1948, wurde ein historisches Dokument verabschiedet: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Inmitten der Trümmer des Zweiten Weltkriegs und im Bestreben, eine Zukunft zu gestalten, die auf Gerechtigkeit und Würde basiert, markierten die Verfasser dieser Erklärung damit einen Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit. Die Erklärung, die 30 Artikel umfasst, und als ein universelles Bekenntnis zu den unveräußerlichen Rechten aller Menschen gilt und dient, stellt die Grundlage für eine Welt dar, in der insbesondere Freiheit und Gleichheit die prägenden Leitmotive sind bzw. sein sollten. 

Der Jahrestag dieser wegweisenden Erklärung bietet eine gute Gelegenheit, genauer hinzuschauen – hier konkret auf den Artikel 23 und das Recht auf Arbeit. 

Zunächst zum Wortlaut: 

+++ Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. +++ Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. +++ Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. +++ Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. +++

Das Recht auf Arbeit ist ein grundlegendes Element der Menschenrechte. Es spiegelt die Anerkennung wider, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde zu leben. Es geht auch um die Möglichkeit für alle, ihren Lebensunterhalt durch produktive Arbeit zu verdienen. Dieses Recht ist in verschiedenen internationalen Abkommen und Erklärungen verankert, u. a. auch in dem Internationalen Übereinkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt), das die Grundsätze weiter konkretisiert. Es verpflichtet die Vertragsstaaten das Recht auf Arbeit zu fördern, indem sie unter anderem wirksame Programme zur beruflichen Ausbildung und Umschulung entwickeln. Ferner betont der UN-Sozialpakt die Bedeutung von Arbeitsbedingungen (die gerecht, sicher und gesund sein müssen) sowie den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. 

Das Recht auf Arbeit ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern trägt auch zur Verwirklichung anderer Menschenrechte bei: Durch die Möglichkeit, einer produktiven Tätigkeit nachzugehen, kann der oder die Einzelne ihr oder sein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Bildung und auf Teilnahme am kulturellen Leben wahrnehmen. Arbeitslosigkeit hingegen kann zu Armut, sozialer Ausgrenzung und anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen führen. 

Es ist wichtig zu betonen, dass das Recht auf Arbeit nicht nur das Recht auf irgendeine Form von Beschäftigung umfasst, sondern auch auf Arbeit unter menschenwürdigen Bedingungen. Dazu gehören faire Löhne, angemessene Arbeitszeiten, Sicherheit am Arbeitsplatz und nicht zuletzt das Recht auf gewerkschaftliche Organisation. Die Förderung dieser Prinzipien ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Arbeit nicht nur existiert, sondern auch dazu beiträgt, die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu verbessern. 

Trotz der internationalen Anerkennung des Rechts auf Arbeit stehen viele Menschen weltweit bei der Verwirklichung dieses Rechts vor Herausforderungen. Arbeitslosigkeit, unfaire Arbeitsbedingungen, Diskriminierung am Arbeitsplatz und mangelnder Zugang zu Bildung und beruflicher Qualifikation sind nur einige jener Hindernisse. Die internationale Gemeinschaft muss sich folglich auch in Zukunft darauf konzentrieren, diese Hindernisse abzubauen und die Bedingungen zu schaffen, unter denen das Recht auf Arbeit für alle Menschen gewährleistet ist. 

In einer globalisierten Welt erfordert die Förderung des Rechts auf Arbeit insbesondere die Zusammenarbeit von Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft. Durch den Dialog und die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene können Lösungen gefunden werden, um sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Entwicklung inklusiv ist und niemand von den Früchten des Fortschritts ausgeschlossen wird. 

Insgesamt ist das Recht auf Arbeit ein zentrales Element der universellen Menschenrechte, das nicht nur das individuelle Wohlbefinden fördert, sondern auch zur Schaffung einer gerechteren und nachhaltigeren Welt beiträgt. Es erinnert daran, dass Arbeit nicht nur Mittel zum Lebensunterhalt ist, sondern auch eine Quelle der persönlichen Erfüllung und gesellschaftlichen Fortschritts sein kann (!). 

In Deutschland findet das Recht auf Arbeit durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen Anwendung – nachstehend ein kurzer Blick ins Praktische: 

  • Arbeitsrechtliche Gesetzgebung: Regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen und enthält Bestimmungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz, Mindestlohn und anderen arbeitsbezogenen Angelegenheiten. Mittels einschlägiger Gesetze und Regelungen soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer*innen fair behandelt werden und unter angemessenen Bedingungen arbeiten können.
  • Sozialversicherungssystem: Spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Rechts auf Arbeit. Es umfasst Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Durch diese Sozialversicherungen werden in Deutschland die sozialen Risiken abgefedert, die mit Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Invalidität verbunden sind.
  • Bildung und berufliche Qualifikation: Durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Weiterbildung sollen/könn(t)en die Bürger*innen in die Lage versetzt werden, qualifizierte Arbeit zu finden und somit ihr Recht auf Arbeit auszuüben.
  • Antidiskriminierungsgesetze: Um das Recht auf Arbeit für alle Bürger*innen zu gewährleisten, hat Deutschland Gesetze erlassen, die Diskriminierung am Arbeitsplatz verbieten. Dazu gehören u. a. Gesetze gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung und anderer Merkmale.
  • (Gute) Arbeitsmarktpolitik: Zielt darauf ab, Beschäftigung zu fördern und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dazu gehören Programme zur beruflichen Weiterbildung, Qualifizierungsmaßnahmen und Unterstützung für Arbeitssuchende. 

Obwohl Deutschland viele Maßnahmen ergriffen hat, um das Recht auf Arbeit umzusetzen, gibt es dennoch Herausforderungen wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitslosigkeit (in bestimmten Regionen) und Diskriminierung am Arbeitsplatz, die weiterhin angegangen werden müssen. Die ständige Überprüfung und Anpassung der Arbeitsgesetzgebung und -praktiken ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Menschenrecht auf Arbeit für alle in der Gesellschaft wirksam bleibt oder endlich angewendet wird.

[8.12.2023]

 

 

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