28. April – Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

08.05.2023

ver.di fordert die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und mehr Kontrollen in Betrieben und Einrichtungen

Seit 2003 steht der 28. April für den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Gerade die COVID-19-Pandemie hat der breiten Öffentlichkeit nachdrücklich vor Augen geführt, dass dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine zentrale Rolle zukommt – und zwar für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebende gleichermaßen.

Deutschland hat mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz gute Grundlagen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Ein entscheidender Bestandteil dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier sind die Arbeitgebenden verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Sie haben die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Wichtige Faktoren sind dabei u. a. die körperliche wie auch psychische Gesundheit der Beschäftigten. Arbeit darf nicht krank machen!

Hohe Krankenstände, Ausfalltage und mehr als 77.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle (von Januar bis September 2021) in den Betrieben zeigen auf, dass die Arbeitgebenden ihrer gesetzlichen Verantwortung allzu häufig nicht ausreichend nachkommen. Nur gut 50 Prozent der Betriebe und Einrichtungen haben eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und lediglich 10 Prozent berücksichtigen hierbei die psychischen Belastungen. „Arbeitgebenden müssen ihre gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht umfassend wahrnehmen und Arbeitsbedingungen so gestalten, dass sie nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Beschäftigten führen.“ sagt Dagmar König, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie fordert: „Gefährdungs-beurteilungen müssen umfangreicher stattfinden und bei Nichtdurchführung müssen die Arbeitgebenden wirksam sanktioniert werden! Dazu braucht es mehr Arbeitsschutzkontrollen durch die zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträger. Mit der Einführung einer jährlichen Mindestprüfquote von 5 Prozent ab 2026 soll es zu einer deutlichen Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen kommen. „Das ist zu begrüßen“ so König „auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Es fehlt jedoch ausreichend Personal, das sinnvoller Weise schon jetzt rekrutiert und qualifiziert werden müsste.“

Angesichts des tiefgreifenden Wandels in der Arbeitswelt müssen die Anforderungen an einen starken Arbeitsschutz teilweise neu definiert werden. Das betrifft z. B. die stärkere Berücksichtigung von individuellen Erfordernissen wie Alter, Behinderung und Geschlecht.

Seit Jahren ist bekannt, dass anhaltender Stress die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet. Deshalb müssen dieser Stressbelastung endlich wirksame Grenzen gesetzt werden. Da es keine Regeln zum Reduzieren psychischer Belastungen gibt, braucht es für diese Lücke eine Anti-Stress-Verordnung.

Außerdem bedarf es einer Anerkennung psychischer Erkrankungen, wie Depressionen oder Burn-out, als Berufskrankheit, da die Anzahl der Erwerbsminderungen auf Grund psychischer Überlastungen durch die Arbeit weiterhin steigt.

Dazu sei eine Weiterentwicklung des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich, so Dagmar König.

[28.4.2023]

 

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