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    Haushalt der BA: Ausgeglichen in schwierigen Zeiten

    Haushalt der BA: Ausgeglichen in schwierigen Zeiten

    Was im Vierten Sozialgesetzbuch kurz und knapp daherkommt, setzt in der selbstverwalteten Behördenpraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine lange Kette von Vorbereitungen und Beratungen in Gang. Schlussendlich hat der Vorstand dem Verwaltungsrat, in dem ver.di bekanntlich mit zwei Mitgliedern (einem ordentlichen und einem stellvertretenden Mandat) vertreten ist, eine 224-seitige Beratungsunterlage zum „Haushalt der BA 2023“ vorgelegt. Ziel und Zweck der Befassung des Gremiums in zwei intensiven Sitzungen am 10. und 11. November war es nunmehr, die haushaltsrechtliche Basis für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der BA im Jahr 2023 zu schaffen.

    Der Haushalt wird auf Basis der Herbstprognose der Bundesregierung aufgestellt: Die sogenannte Herbstprojektion geht für das kommende Jahr von (leicht) wachsender Beschäftigung, einer nur leicht ansteigenden Arbeitslosigkeit (jahresdurchschnittlich 2,5 Millionen arbeitslose Menschen) im Rechtskreis SGB III und rund 200.000 Kurzarbeitenden im Jahresdurchschnitt (2022: 400.000) aus. Trotz steigender Beschäftigung und einem robusten Arbeitsmarkt bestehen einige wirtschaftliche Unsicherheiten, deren Entwicklungen im Detail nicht vorhersehbar sind.

    Allen schwierigen Rahmenbedingungen zum Trotz kann die BA zum jetzigen Zeitpunkt einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

    Im Haushalt 2023 sind Einnahmen von 42.611.000.000 € (sprich 42,6 Milliarden Euro) und Ausgaben im Umfang von 40.602.000.000 € (40,6 Milliarden Euro) eingeplant. Im Vergleich dazu wird die BA das Jahr 2022 mit Einnahmen von rund 38,1 Milliarden Euro abschließen.

    Das deutliche Plus im Jahr 2023 resultiert insbesondere aus dem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und steigenden Löhnen. Positiv wirkt sich zudem aus, dass die „Verordnung zur vorübergehenden Absenkung des Beitragssatzes“ Ende 2022 ausläuft. Ab 2023 liegt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung damit wieder auf dem gesetzlichen Niveau von 2,6% (+ 0,2%).

    Die BA plant, das positive Finanzergebnis zu nutzen, um ein in 2022 in Anspruch genommenes Darlehen des Bundes in Höhe von 800 Millionen Euro komplett zurückzuzahlen und darüber hinaus auch wieder Krisenvorsorge zu betreiben. „Bleibt der Arbeitsmarkt stabil, können wir langsam wieder eine Rücklage aufbauen. Es wird aber Jahre brauchen, ehe eine wirksame Rücklage für schwierige Zeiten am Arbeitsmarkt aufgebaut ist.“ ordnet Andrea Nahles, die neue Vorstandsvorsitzende der BA, diese Entwicklung realistisch ein. So könnten nach den derzeitigen Planungen rund 1,4 Milliarden Euro der Rücklage zugeführt werden, die durch die Pandemie vollständig aufgebraucht wurde.

    Darüber hinaus lässt der Haushalt aber auch Raum für die Finanzierung von Weiterbildung und Qualifizierung. Das erhöht die Arbeitsmarktchancen vieler arbeitsloser Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag, um die notwendigen Transformationsprozesse und den Strukturwandel zu flankieren, betont die stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende, Anja Piel (DGB). 

    Für aktive Arbeitsförderung (ohne Kurzarbeitergeld) sind 2023 rund 9,6 Milliarden Euro vorgesehen - ein Plus von rund 20 Prozent gegenüber den voraussichtlichen Ausgaben 2022 in diesem Bereich. Darunter fallen so gewichtige Positionen, wie die Weiterbildungsförderung (etwa 2,2 Mrd. €), das Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung (1,4 Mrd. €) oder auch die Mittel zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung (2,8 Mrd. €).  

    Für das Arbeitslosengeld (ALG) sind 18 Milliarden Euro veranschlagt, rund 1,5 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr abfließen werden. Für die Leistung bei konjunktureller Kurzarbeit sind im nächsten Haushalt 1,3 Milliarden Euro eingeplant; im laufenden Jahr wird die BA hier noch rund 3,8 Milliarden Euro ausgeben.

    Im Haushaltsplan hat der BA-Vorstand weitere geplante und veranschlagungsreife Reformen (z.B. beim Bürgergeld), die sich auch auf die Arbeitsagenturen auswirken, berücksichtigt. Aufgrund mangelnder Veranschlagungsreife sind weitere – bereits angekündigte – Vorhaben der Bundesregierung nicht enthalten, wie das Qualifizierungsgeld, die Bildungs(teil)zeit, die Ausbildungsgarantie oder auch die Vereinfachung der Fachkräftezuwanderung und die damit einhergehende Zunahme bei den Arbeitsmarktzulassungsverfahren.

    Der Verwaltungsrat hat den vorgelegten Haushaltsplan für 2023 einstimmig festgestellt. Die noch ausstehende Genehmigung durch die Bundesregierung soll planmäßig am 14. Dezember im Bundeskabinett erfolgen.

    [14.12.2022]