Sozialwahlen zeitgemäß

08.09.2020

Die Sozialwahlen sind eine wichtige demokratische Errungenschaft, auf die wir mit Recht stolz sein können. Aber nichts ist so gut, dass es nicht besser werden könnte! Im Nachgang zu jeder Sozialwahl machen die jeweiligen Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen Vorschläge, was wie verbessert werden sollte – und selbstverständlich stellen dazu auch die Gewerkschaften Überlegungen an.

In den letzten Koalitionsverträgen gab es regelmäßig Absichtserklärungen zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung, denen jedoch keine Taten folgten. Das ist diesmal anders. Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich des Themas angenommen und jeweils eigene Gesetzesvorlagen erarbeitet.

Das Bundesministerium für Gesundheit will den Krankenkassen für die Sozialwahl 2023 die Möglichkeit der Online-Wahlen eröffnen. Dabei soll unter Beachtung des Datenschutzes und der Vermeidung von Wahlmanipulationen eine digitale Wahlbeteiligung ermöglicht werden. Verbunden damit ist die Hoffnung, weitere (insbesondere jüngere) Wahlberechtigte zu erreichen, den Wahlvorgang zu erleichtern und die Wahlbeteiligung insgesamt zu erhöhen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt in seinem Gesetzentwurf verschiedene Verbesserungsvorschläge der Gewerkschaften auf. Wichtiges Element dabei ist die garantierte Freistellung der Ehrenamtlichen für ihre Aufgaben in der sozialen Selbstverwaltung, ebenso für die dafür notwendigen Schulungen und eingeschlossen darin sind Regelungen der Kostenübernahme für Fortbildungen und Entgeltfortzahlung, damit den Ehrenamtlichen keine Kosten oder Verdienstausfälle entstehen. Mindestens genauso wichtig ist eine Vorgabe hinsichtlich des Frauenanteils bei den Listen, denn aktuell ist die Mehrzahl der Bevölkerung (also die Frauen) in den satzungsmäßigen Gremien deutlich unterrepräsentiert. Um die demokratische Legitimation der Gewählten zu unterstreichen, wird eine verstärkte Transparenz hinsichtlich des Auswahl- und Aufstellungsverfahrens gefordert – bei ver.di schon längst eine Selbstverständlichkeit. Weitere Punkte sind die Namen der Listen, hier soll zukünftig als Namenszusatz der Träger möglich sein, für den kandidiert wird.

Fragen des Zeitpunkts der Einreichung möglicher Listenverbindungen, die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften und der Verzicht auf die Fünfprozenthürde gehören ebenfalls zum Gesamtpaket. Nicht zuletzt wird eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit – auch, aber nicht nur, durch die Bundessozialwahlbeauftragten – zwischen den Sozialwahlterminen angestrebt, um die Aufgaben und Einflussmöglichkeiten der Selbstverwalter*innen deutlich zu machen und dadurch auch eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen.

Zu all diesen Vorschlägen haben wir uns als ver.di positioniert und unsere Vorstellungen miteingebracht. U. a. haben wir darauf hingewiesen, dass es einer bundeseinheitlichen steuerlichen Bewertung der Aufwandspauschalen unserer Selbstverwalter*innen bedarf. Wir berichten, was aus all dem wird …

[8.9.2020]

 

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