Aktuelles aus der betrieblichen Altersversorgung

08.11.2022

Erstes Sozialpartnermodell | Studie zur bAV im Handel | Fachdialog zur Stärkung der bAV

Das erste Sozialpartnermodell startet und ermöglicht eine attraktive zeitgemäße betriebliche Altersversorgung (bAV) (I.). Eine Studie des Forschungsnetzwerks Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung (FNA) zeigt die Bedeutung der bAV im Handel (II.). BMAS und BMF starten einen Fachdialog zur Stärkung der bAV (III).

I. Das erste Sozialpartnermodell

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 eine neue Zusageart, die reine Beitragszusage, auch als Sozialpartnermodell (SPM) bezeichnet, eingeführt. Sozialpartnermodelle auf tariflicher Grundlage bieten eine gute Möglichkeit, später mit einer Betriebsrente das Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rente aufzubessern. Die guten Erfahrungen, die in anderen Ländern mit vergleichbaren Systemen seit Jahrzehnten bereits gemacht wurden, sollen zu einer stärkeren Verbreitung der bAV beitragen.

Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an einen externen Versorgungsträger, bspw. einen Pensionsfonds. Eine Beteiligung der Mitarbeitenden am Kapitalanlageerfolg und damit eine höhere Versorgung in der Rente wird durch den Verzicht auf Garantien möglich. Die eingezahlten Beiträge werden durch den Pensionsfonds in ein breit diversifiziertes Portfolio investiert und somit die Chance auf höhere Renditen erreicht. Die Sozialpartner, die maßgeblich an der Durchführung und Steuerung beteiligt sind, stellen unter anderem sicher, dass bei der Kapitalanlage ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.

ver.di hat zusammen mit der IGBCE auf Arbeitnehmer*innenseite das erste SPM an den Start gebracht.

Dabei war es ver.di besonders wichtig, dass sich:

  • die Arbeitgeber finanziell an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen,
  • es zu keiner verschlechternden Ablösung bestehender Betriebsrentenmodelle kommt,
  • die Finanzanlagen ökologischen, ethischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien, sog. ESG-Kriterien entsprechen,
  • eine gute Einbindung der Gewerkschaften bei der Durchführung und Steuerung gewährleistet ist und
  • die verschiedenen Fördermöglichkeiten, wie die Niedrigverdiener- und Zulagenförderung, genutzt werden können. Das ist gerade für Frauen ein wichtiger Punkt.

Bereits Ende Mai 2022 verständigten sich die beteiligten Sozialpartner auf die Inhalte des Tarifvertrags „reine Beitragszusage“ (rBZ) und legten damit die tarifvertragliche Grundlage. Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag (2 % des Bruttojahresentgelts), einem Matchingbeitrag (1/3 des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt 7 % der geleisteten Beiträge. Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer kann zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden. Wandeln die Mitarbeitenden zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Am 27.10.2022 wurde das erste Sozialpartnermodell der Presse vorgestellt. Es tritt am 1.1.2023 in Kraft.

Weitere Infos zum 1. SPM siehe bAV.verdi.de

II. Studie über die bAV im Einzelhandel

In den Jahren 2001 und 2002 wurden Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Einzelhandel abgeschlossen, die den Anspruch auf einen arbeitgeberfinanzierten Beitrag von jährlich 300 Euro für Vollzeitbeschäftigte (für Teilzeitbeschäftigte anteilig) vorsehen, ohne dass die Arbeitnehmer*innen selbst etwas einzahlen müssen. Die Beschäftigten mussten lediglich einen formlosen Antrag stellen. 20 Jahre danach ist die Inanspruchnahmequote immer noch sehr gering. Dies war Anlass des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung, Professor Wolfgang Schroeder im Rahmen eines Forschungsprojekts zu beauftragen, Gründe und Lösungsoptionen zu untersuchen. Die Forschungsergebnisse wurden am 31.10.2022 bei einem FNA-Fachgespräch vorgestellt.

„Es ist überraschend, dass so viele – zumeist weibliche Beschäftigte – die arbeitgeberfinanzierte bAV nicht beantragen und so auf eine Betriebsrente verzichten, die sie so dringend brauchen könnten“, kommentiert Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die Ergebnisse der Studie.

Aus der Zusammenfassung der Studienergebnisse:

„Das anfangs als „Selbstläufer“ verstandene tarifliche Angebot entwickelte sich nicht zu einer kollektiven rentenpolitischen Antwort mit flächendeckender Wirkung. Vielmehr schränkt es inzwischen den tarifpolitischen Handlungsspielraum für die Beschäftigten ein. Denn mit einem Beitrag zur Altersversorgung wurde der Spielraum für Lohnsteigerungen in den Tarifverhandlungen reduziert. Gleichzeitig wird das Angebot von vielen nicht in Anspruch genommen.

Die größte Hürde für die Inanspruchnahme stellt das Antragserfordernis (Opt-In) dar. Zwei Gründe sind hierfür anzuführen. Erstens müssen die Beschäftigten selbst aktiv werden, um das Angebot in Anspruch zu nehmen. Offensichtlich haben viele Beschäftigte jedoch gar keine Kenntnis von der bAV in ihrem Betrieb oder sind falsch informiert. Zweitens begünstigt das Antragserfordernis Verhaltensweisen, die zur Nichtinanspruchnahme beitragen. Vor allem das Aufschiebeverhalten (Prokrastination) ist stark ausgeprägt.

Darüber hinaus tragen auch ein generelles Desinteresse am Thema, Resignation vor der eigenen Alterssicherung sowie Misstrauen gegenüber Versicherungen und den Arbeitgeber*innen zur Nichtinanspruchnahme bei. Bei jüngeren Beschäftigten ist das Interesse besonders gering und das Aufschiebeverhalten besonders stark ausgeprägt. Bei Teilzeitbeschäftigten trägt der geringere Kontakt zu Betriebsrät*innen dazu bei, dass das Angebot seltener bekannt ist. Unterschiede bei der Inanspruchnahme zwischen Beschäftigten im Osten und Westen sowie nach Geschlecht konnten hingegen nicht festgestellt werden.

Die konkreten Maßnahmen, die von verschiedenen Akteuren zur Verbreitung der bAV unternommen werden, reichen von Informationsmaterial und Infoveranstaltungen bis hin zu persönlichen Gesprächen. Letzteren wird die größte Wirksamkeit zugesprochen. Den wichtigsten Beitrag zu flächendeckenden Erhöhung der Inanspruchnahme könnten die Sozialpartner*innen leisten, indem sie den Entscheidungskontext auf ein Opt-Out-Verfahren (mit Abwahlmöglichkeit) umstellen. Das würde bedeuten, dass alle Beschäftigten automatisch im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung versichert werden. Unabhängig davon sollte der bAV mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hierzu gehören sowohl Kampagnen zur Bewerbung als auch die regelmäßige Bearbeitung des Angebots in den Tarifverhandlungen. So könnten etwa attraktivere Konditionen durch einen höheren Sparbetrag vereinbart werden.

Die Arbeitgeber*innen können sich zudem stärker an der Aufklärung und Verbreitung beteiligen. Sie könnten zusammen mit den Betriebsrät*innen regelmäßig auf das Angebot aufmerksam machen, den Nutzen aufzeigen, Unterstützung anbieten und dabei eine verständliche und transparente Kommunikation verfolgen. An der Steigerung der Inanspruchnahme können sich auch die Beschäftigten, die eine Betriebsrente abgeschlossen haben, als Multiplikator*innen und authentische Befürworter*innen beteiligen.

III. Fachdialog zur Stärkung der bAV

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Fachdialog zur Stärkung der bAV eröffnet. ver.di ist eingeladen, dazu Vorschläge vorzustellen. Die ver.di Stellungnahme dazu in Kürze unter www.bAV.verdi.de.

[8.11.2022]

 

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