Sozialwahlen 2023 – wie geht es weiter?
Bei den ver.di-internen Vorbereitungen zu den Sozialwahlen 2023 wurde ein weiteres Etappenziel erreicht. Die ersten Kandidat*innen-Listen wurden dem höchsten ehrenamtlichen ver.di-Gremium – dem Gewerkschaftsrat (GR) – vorgelegt. Bei einigen Listen gibt es noch Nachbesserungsbedarfe (z. B. müssen Kandidat*innen ersetzt werden, die beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beschäftigt sind, da sie dadurch die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen) und bei anderen ist der ver.di-interne Abstimmungsprozess mit den ehrenamtlichen Mitgliedern noch nicht abgeschlossen. Die letzten Listen und etwaige Listenänderungen werden daher in der September-Sitzung des Gewerkschaftsrates zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kandidat*innen-Listen werden auf der Basis der Vorschläge der Landesbezirke und Bundesfachbereiche zusammengestellt. Dabei sind sowohl die gesetzlichen Vorgaben (u. a. das Gesetz zur Modernisierung der Sozialwahlen), als auch die ver.di-eigene „Richtlinie zur Auswahl der ver.di-Kandidat*innen“ (Kandi-RL) zu berücksichtigen, nach der eine Frauenquote, die Verteilung der Landesbezirke und Bundesfachbereiche, eine Altersdurchmischung und die Abbildung der Vielfalt der ver.di-Mitglieder Beachtung finden sollen.
Die Kandi-RL sehen u. a. vor, dass die Zuständigkeit für die Kandidat*innen-Listen der bundesweit tätigen Träger (DRV Bund, DRV KBS, DAK-Gesundheit, HEK, TK, KKH, BARMER, SVLFG, BGW, BG Verkehr, VBG, BGHW) beim Ressort Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Bundesverwaltung liegt. Dort werden alle Vorschläge für diese Träger gesammelt und – gemeinsam mit den ver.di-Sozialwahlbeauftragten aus den Landesbezirken und Bundesfachbereichen – die Kandidat*innen-Listen zusammengestellt. Diese werden dann zunächst dem Bundesvorstand und anschließend dem Beirat vorgelegt und müssen letztendlich vom Gewerkschaftsrat beschlossen werden. Die Zuständigkeit vieler weiterer Träger (z. B. Allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen) liegt – da diese regional agieren – bei den jeweils zuständigen ver.di-Landesbezirken. Dort werden die Kandidat*innen-Listen nach denselben Kriterien wie oben beschrieben zusammengestellt und müssen von den ehrenamtlichenen Landesbezirksvorständen beschlossen werden.
Bis spätestens 17. November 2022 müssen dann alle endgültigen Vorschlagslisten bei den Wahlausschüssen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers eingereicht werden.
Bis dahin ist aber noch einiges zu tun.
Mit anderen vorschlagsberechtigten Organisationen (z. B. DGB, IG Metall u. a.) wird über eventuelle Listenverbindungen verhandelt.
Nach dem endgültigen Beschluss des Gewerkschaftsrates müssen von allen Kandidat*innen Zustimmungserklärungen eingeholt werden. Hier hat die Datenschutzgrundverordnung zu einem höheren Arbeitsaufwand geführt. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten und zu verwendenden Formulare enthalten auf den Rückseiten nun Informationen zum Datenschutz. Alle vorschlagsberechtigten Organisationen sind verpflichtet, darin gewisse Angaben auszufüllen, bevor die Formulare an die Kandidat*innen übersandt werden (z. B. Kontaktdaten des zuständigen Wahlausschusses, die zuständige Datenschutzbehörde der vorschlagenden Organisation und auch des Sozialversicherungsträgers).
Außerdem wird die Erstellung von Werbemitteln geplant, die Bedarfe bei den ver.di-Sozialwahlbeauftragten ermittelt und die Produktion angestoßen. Dabei müssen die derzeitig bestehenden Lieferkettenengpässe genauso berücksichtigt werden wie die Termine zu den ver.di-Organisationswahlen, die im Vorfeld des 6. ordentlichen ver.di-Bundeskongresses stattfinden und bei denen teilweise mit Info-Ständen über die Sozialwahlen informiert werden soll.
Soweit der aktuelle Stand – wir werden fortlaufend berichten!
[12.7.2022]