Über 30 Jahre nach der Deutschen Einheit und nach jahrelangem Einsatz der Gewerkschaften wird ein Härtefallfonds für bestimmte Berufsgruppen zur „Abmilderung von Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung“ auf den Weg gebracht.
Worum geht es?
Die Ost-West-Rentenüberleitung war ein langwieriger und komplexer Prozess, der an vielen Stellen besser und sozialer hätte gestaltet werden können. Zahlreiche grundlegende Fragen wurden letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt, denn es galt, ein vor der Teilung einheitliches, aber dann jahrzehntelang unterschiedlich organisiertes Rentensystem in das westdeutsche Recht zu integrieren. Bei aller Kritik und etlichen Schwachstellen ist dies weitgehend gelungen. Ab 2025 wird es einheitliche Rechenwerte geben. Die in den neuen Bundesländern immer noch hinter dem Westen zurückbleibende Einkommenssituation wurde jedoch bis heute noch nicht vereinheitlicht.
Mit dem Kabinettbeschluss vom 18.11.2022 hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen. Die Länder können der Stiftung bei entsprechender finanzieller Beteiligung bis 31.3.2023 beitreten.
Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben und deren gesetzliche Rente(n) in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen.
Die Betroffenen erhalten zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung eine antragsabhängige pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro. Das betrifft etwa 180.000 bis 190.000 Menschen. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31.März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits einen Beitrag von 25 Millionen Euro zur Stiftung für den Härtefallfonds zugesagt. Andere Länder halten sich (noch) zurück.
Wer bekommt die Zahlung?
Im ver.di Organisationsbereich insbesondere betroffen:
Wer am 1.1.2021 eine Rente bzw. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem monatlichen Zahlbetrag (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) von insgesamt unter 830 Euro bezogen und am 1.1.1992 das 40. Lebensjahr vollendet hat und im Beitrittsgebiet
hat Anspruch auf die Zahlung.
Was ist zu tun?
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30.September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) richtet auf seiner Internetseite zurzeit ein Informationsportal ein. Dort werden in Kürze weitere Informationen und ab dem 16. Januar 2023 die An-tragsformulare zur Verfügung stehen.
Wichtig!
Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis 30. September 2023 zu stellen (Ausschlussfrist!).
Wo kann ich mich auch informieren?
Fragen zum Antragsverfahren auf die pauschale Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds beantwortet die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Cottbus:
E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Kostenlose Telefonnummer: 0800 7241634.
Alles gut, oder?
Gut und positiv ist es, dass die seit Jahren auch von ver.di geforderte Ausgleichszahlung nun endlich angegangen wird. Erwartungen auf eine höhere Summe und einen echten Ausgleich werden aber enttäuscht, insbesondere bei denjenigen, die nicht zu den nun festgelegten Berufs- und Personengruppen gehören.
Auch ist es nicht nachvollziehbar, dass bisher nur Mecklenburg-Vorpommern seine Bereitschaft erklärt hat, sich finanziell zu beteiligen und damit höhere Ausgleichszahlungen ermöglicht
Nun müssen die berechtigten Kolleginnen und Kollegen informiert werden, damit sie rechtzeitig den Antrag stellen.
Wir informieren über den Fortgang!
[16.1.2023]
Härtefallfonds für DDR-Renten kommt Das Antragsverfahren startet in Kürze
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