IT bei der Bundesagentur für Arbeit

11.09.2023

Beharrlich und konsequent zu 600 zusätzlichen Stellen!

Zentraler Dienstleister und Ansprechpartner für die Arbeitsagenturen und Jobcenter ist das IT-Systemhaus (IT-Sys) der BA mit seinen rund 1.500 internen (!) Beschäftigten. Hinzu kommt ein Anteil an externen Dienstleistern - teilweise über Sub-Sub-Unternehmen - in vergleichbarer Größenordnung. Der „Fremdanteil“ in manchen Bereichen der BA-IT ist sogar deutlich höher als der Anteil interner, eigener Mitarbeiter:innen. Externe Beschäftigte waren und sind zudem eindeutig in den Dienstbetrieb eingegliedert, was von Seiten der zuständigen Geschäftsführung regelmäßig bestritten wurde. Dabei sind nicht wenige Mitarbeitende externer Dienstleister seit mehr als 10 Jahren durchgehend im IT-Systemhaus beschäftigt; interne Beschäftigte fühlen sich an den Rand gedrängt und erleben, dass qualifiziertere Tätigkeiten von Externen übernommen werden. Es handelte sich schlussendlich um unterschiedliche Behandlung bei gleicher Arbeit und letztendlich um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. 

ver.di hatte sich in der Vergangenheit mehrfach und deutlich kritisch zu den beschriebenen Umständen positioniert, sowohl über die Arbeitnehmerbank im Verwaltungsrat als auch auf Ebene der Personalvertretungen im IT-Sys und über den Hauptpersonalrat der Bundesagentur. Vor allem die sehr umtriebigen, aktiven Kolleg:innen des Personalrates im IT-Sys stellten einige Bemühungen an, um endlich für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Sie gingen dabei wie folgt vor: 

  • Dauerhafte Einholung von Informationen (Anzahl externer Dienstleister und deren Tätigkeiten und für wie viele Stunden die Abrufe jeweils erfolgen etc.).
  • Wiederkehrende Erörterungen in Monatsgesprächen und in separaten Gesprächen mit der Geschäftsführung.
  • Berichterstattung und Thematisierung sowohl in Personalversammlungen als auch in Veröffentlichungen des Personalrats (PR) sowie in mehreren Stellungnahmen zum Personalhaushalt der BA,
  • Immer wieder Gespräche (im zweiten Schritt auch anwaltlich unterstützt) mit der Geschäftsführung.
  • Schlussendlich: Antrag (Beteiligung des PR bei der Einstellung externer Dienstleister nach § 75 BPersVG) auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Ansbach.
  • Parallel: Andauernde Einbindung und Unterrichtung des Hauptpersonalrates und der Arbeitnehmerbank im Verwaltungsrat der BA. 

Fairerweise haben die Kolleg:innen vom Personalrat jeden ihrer Schritte zu jedem Zeitpunkt angekündigt und transparent gemacht  – auch vor dem Gang zum Gericht, um der Arbeitgeberin BA jederzeit die Möglichkeit zu geben, sich zu bewegen. 

Bewegung kam durch die Einreichung der Klage in die Angelegenheit: Der Vorstand der BA beauftragte eine „Organisationsuntersuchung“ durch eine externe Beratungsfirma, die in ihrem Abschlussbericht dem PR in allen wesentlichen Punkten Recht gab. In einem anschließenden Prozess wurde seitens der BA ein Konzept zur Steigerung der sogenannten IT-Eigenleistungsfähigkeit aufgesetzt und dem Verwaltungsrat zur Beteiligung vorgelegt. 

Am Ende zahlte sich die Konsequenz und Beharrlichkeit der ver.di-Interessenvertreter:innen nachhaltig aus: 

Im Mai 2022 hat der Verwaltungsrat der BA dem Konzept zur Erhöhung der Eigenleistungsfähigkeit zugestimmt. Dem IT-Systemhaus werden (verteilt über einen Zeitraum von 5 Jahren) rund 600 zusätzliche neue Stellen zugewiesen. Bereits in 2023 konnten die ersten 101 Stellen besetzt werden. 

Das herausragende Engagement der ver.di-Personalrät:innen beim IT-Systemhaus führte jetzt konsequenterweise zu einer Nominierung für den Deutschen Personalrätepreis 2023 (bund-verlag.de). Die Preisverleihung für Prämierungen in insgesamt fünf Kategorien findet am 15. November 2023 im Rahmen des Schöneberger Forums statt. 

Dafür wünschen wir an dieser Stelle den BA-IT-Kolleg:innen (und natürlich auch allen anderen nominierten Gremien aus dem ver.di-Organisationsbereich): VIEL GLÜCK!

[11.9.2023]

 

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