09.12.24
In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Anzahl der Fehltage aufgrund psychischer Störungen mehr als verdoppelt. Laut BKK Gesundheitsreport 2021 sind psychische Erkrankungen mittlerweile nach Muskel-Skelett-Erkrankungen (ca. 24 Prozent) der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeitstage (ca. 17 Prozent). Für Unternehmen ist diese Entwicklung besonders spürbar. Wer psychisch erkrankt ausfällt, ist oft überproportional lange krankgeschrieben. Bei den Frühverrentungen sind psychische Erkrankungen sogar trauriger Spitzenreiter: Sie stehen mit 43 Prozent an erster Stelle vor Muskel-Skelett-Erkrankungen.
Dabei weisen Frauen altersunabhängig im Mittel mehr Arbeitsunfähigkeitstage (kurz: AU-Tage) durch psychische Störungen als Männer auf.
Laut Barmer Gesundheitsreport 2021 stiegen bei Männern im Jahr 2020 die Fehlzeiten altersabhängig – von der jüngsten bis zur höchsten Altersgruppe – von 101 auf 534 Ausfalltage je 100 Versicherungsjahre. Bei Frauen konnte ein altersabhängiger Anstieg auf deutlich höherem Niveau von 187 auf 805 AU-Tage je 100 Versicherungsjahre festgestellt werden. Weibliche Erwerbspersonen im Alter zwischen 60 und 64 Jahren waren durchschnittlich also mehr als acht Tage arbeitsunfähig gemeldet. Da nicht jedes psychische Problem zu einer entsprechend andauernden Krankschreibung führt, dürften allgemeine Krankschreibungstage durch psychische Probleme noch erheblich unterbewertet werden.
Die meisten stationären Fälle und daraus resultierenden Behandlungstage bei den unter 60-Jährigen gehen auf psychischen Störungen zurück. Dabei sind Frauen nicht häufiger, aber im Schnitt deutlich länger in Behandlung als Männer.
Depressionen sind dabei weiterhin die bei Weitem häufigste Diagnose. Bei fast der Hälfte der Frauen sind sie der Behandlungsgrund.
Psychische Beeinträchtigungen wurden wie in den Vorjahren am häufigsten bei den Beschäftigten in der Altenpflege, im Gesundheitswesen sowie bei Beschäftigten in Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege diagnostiziert. Auch auf nachfolgenden Rangplätzen sind viele Berufe zu finden, deren Tätigkeiten aus der Interaktion mit Menschen bestehen, die oft mit hoher psychischer Belastung einhergehen und einen überproportionalen hohen Frauenanteil haben. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Bereiche: öffentliche Verwaltung, Callcenter, IT-Branche, Post- und Zustelldienste, Berufe im Einkauf, Vertrieb, Groß- und Außenhandel, Büro- und Sekretariatskräfte, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsberufe, Berufe in der Hochschullehre und Berufe rund um die Kindererziehung.
Nach wie vor bilden Frauen die überwiegende Mehrheit der befristet bzw. unbefristet Teilzeitbeschäftigten (77,3 Prozent bzw. 84,3 Prozent). Die befristet sowie unbefristet in Teilzeit beschäftigten Frauen weisen im Vergleich zu den Männern höhere Fehlzeiten auf. Das hängt wahrscheinlich mit der nach wie vor dominierenden Rollenaufteilung zusammen, da sich immer noch vorwiegend Frauen um die Erziehung der Kinder, die Betreuung von (erkrankten) Angehörigen sowie den Haushalt kümmern und entsprechend verkürzt arbeiten gehen. Dieses tradierte Rollenbild hat sich laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2020) insbesondere für Frauen mit Kindern in der Corona-Pandemie im Rahmen der Kita-und Schulschließungen verfestigt bzw. teilweise sogar verstärkt. Das alles führt zu Mehrfachbelastungen und häufig daraus folgend eben auch zu nicht zu unerheblichen gesundheitlichen Folgen.
Die Zahlen zeigen deutlich, dass es in den Betrieben und Einrichtungen enormen Handlungsbedarf gibt. Ein Instrument für die Arbeitgeber, um die psychischen Belastungen der Beschäftigten zu erkennen und um konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei ihrer Anwendung ist es wichtig, die Beschäftigten zu beteiligen. Über eine anonyme schriftliche Befragung der Beschäftigten zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz oder in Workshops mit Arbeitspsycholog*innen werden die Probleme angesprochen. Meist haben die Beschäftigten auch konkrete Vorschläge, wie Situationen verbessert werden können.
Obwohl der oder die Arbeitgeber*in laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, haben im letzten Abschlussbericht des GDA-Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (Psyche)“ jedoch lediglich 7,4 Prozent der Betriebe eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erstellt, die auch die psychische Belastung bei der Arbeit in angemessener Weise umfasst. Etwas mehr als ein Drittel der Betrieb gab an, dieses „weitgehend umgesetzt“ zu haben. Knapp 60 Prozent der Betriebe hatten nach ihrer eigenen Einstufung noch keine faktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung begonnen, mehr als 17 Prozent hatten noch nicht die ersten Schritte eingeleitet. Auch wenn durchaus ein deutlicher Anteil dieser Betriebe punktuell Maßnahmen zur Verbesserung der Belastungssituation ergriffen hat, zeigen die Ausfalltage der Beschäftigten deutlich, dass es noch einen enormen Handlungsbedarf gibt und viele Arbeitgeber*innen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Hier sind die Aufsichtsbehörden gefragt, die „schwarzen Schafe“ auszumachen und die Betriebe zu verpflichten, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Neben der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen für die Beschäftigten liegt es auch im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Betriebe, mit gesunden Beschäftigten zu arbeiten, statt für krankheitsbedingte Ausfallkosten aufzukommen und zusätzliche Kosten für Vertretungen auszugeben.
[8.3.2022]
09.12.24
09.09.24
14.06.24
10.06.24
14.05.24
09.04.24