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    Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht in Vollzeit ist gescheitert

    Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht in Vollzeit ist gescheitert

    Nach wochenlangen Diskussionen in der Bundesregierung konnte kein Konsens für ein fortschrittliches Teilzeitgesetz erreicht werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein neues Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr auf Vollzeit lag seit November 2016 vor und ist nun am Widerstand der Union und der Arbeitgeber gescheitert.

    Im Koalitionsvertrag vom November 2013 hatten Union und SPD vereinbart, das Teilzeitrecht in dieser Legislaturperiode zu verbessern. Wir werden, so hieß es dort, „einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen“. Arbeitnehmer*innen, die sich wegen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeit entschieden haben, sollen wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Doch seit dem 23. Mai 2017 ist klar, dass es zur Verbesserung des Teilzeitrechts und somit zu dem von den Gewerkschaften geforderten Rückkehrrecht in dieser Wahlperiode nicht mehr kommen wird.

    Der vorgelegte Gesetzentwurf des BMAS wollte sicherstellen, dass Arbeitnehmer*innen, die sich für eine vorübergehende Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, danach wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Das neue Gesetz sollte vor allem Frauen aus der "Teilzeitfalle" befreien (siehe hierzu http://tinyurl.com/y96vcudq). Den Anspruch auf ein Rückkehrrecht sollte es geben, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hatte und die Beschäftigten die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragt hatten. Außerdem sollte das Gesetz bereits für Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten gelten. Union und Arbeitgeber hielten das nicht für praktikabel, sie forderten, die Schwelle bei 200 Beschäftigten festzulegen. Die Koalition hat insbesondere um diese Regelung wochenlang gestritten. Mit der Ablehnung von Union und Arbeitgebern ist das Gesetzesvorhaben laut Arbeitsministerin Andrea Nahles nun endgültig gescheitert, da eine Kabinettsbefassung in dieser Bundesregierung nicht mehr vorgesehen ist.

    Was steckt dahinter? Unstrittig zwischen allen Parteien ist der Wunsch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege mit der Arbeitswelt voranzutreiben. Um zu einer partnerschaftlichen Verteilung von Aufgaben in der Familie und einer beruflichen Perspektive für alle Beteiligten zu kommen, bedarf es adäquater Möglichkeiten in der Arbeitswelt, damit (vorübergehende) Teilzeit eine Chance ist und nicht zum Risiko wird. Aktuell ist das nicht gegeben, ohne einen verbrieften Rückkehranspruch von Teilzeit in Vollzeit besteht keine echte Wahlmöglichkeit für die Beschäftigten. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen sind es ganz überwiegend Frauen, die sich für Teilzeitarbeit entscheiden – mit allen damit verbundenen Nachteilen z. B. für ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und eigenständige Altersabsicherung. Für die (zumeist besser verdienenden Männer) ist das nur selten eine echte Option. Dass es hier einer Neuregelung bedarf ist offensichtlich.

    Die praktische Umsetzung des von allen gewünschten Rückkehrrechtes stößt allerdings erkennbar an Grenzen der Praktikabilität. Bei einer Geltung des Gesetzes erst ab einer Mitarbeiter*innenzahl von 200 wären mehr als drei Millionen Teilzeitbeschäftigte vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen worden. Der ganz überwiegende Teil der Teilzeitbeschäftigten arbeitet nämlich in Klein- und mittelständischen Betrieben mit Mitarbeiter*innen. Daher muss gerade für diesen Personenkreis eine realistische Lösung gefunden werden – dies zu ignorieren, hieße bei bloßen Absichtserklärungen ohne Relevanz für die Betroffenen zu bleiben. Das ist inakzeptabel!

    Andererseits ist auch klar: Gerade für kleine und Kleinstbetriebe ist die Realisierung des Rückkehranspruchs selbst bei gutem Willen häufig kaum möglich. Hier muss von allen Beteiligten über mehr als rein innerbetriebliche Lösungen nachgedacht werden. Branchenspezifische Verbundsysteme wie im Ausbildungsbereich könnten hier Denkmodelle sein, ebenso regional aufgestellte branchenübergreifende Kooperationen. Um wirksame Lösungsansätze entwickeln zu können sind alle gefragt: in erster Linie die Arbeitgeber mit ihren Organisationen und Kammern, gleichermaßen aber auch die Politik, die dafür entsprechende Rahmenbedingungen und Unterstützungsmodelle schaffen muss. Das wäre wirklich innovativ und im Interesse aller Betroffenen – der Beschäftigten wie der Arbeitgeber. Zweifellos ist es bis dahin noch ein weiter Weg – die bloße Verweigerungshaltung ist da aber nicht zielführend. Angesichts des sich schon jetzt abzeichnenden Arbeitskräftemangels sind Arbeitgeber gut beraten, zukunftsorientierte neue Wege zu entwickeln, um ein hochmotiviertes und gut qualifiziertes Arbeitskräftepotenzial dauerhaft an sich zu binden.

    Hier noch einmal die Fakten: Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren nachhaltig gewandelt. Deutlich ist, dass immer mehr Menschen in Deutschland in Teilzeit arbeiten, in den vergangenen zwanzig Jahren hat sich die Zahl fast verdoppelt. Mittlerweile haben vier von zehn Arbeitnehmer*innen keine Vollzeitstelle mehr. Insgesamt haben immer mehr Menschen einen Job, aber die Vollzeitstellen nehmen ab. Waren in 2016 noch rund 15,3 Millionen Menschen in Teilzeit beschäftigt, betrug die Zahl zwanzig Jahre zuvor nur rund 8,3 Millionen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist in den vergangenen zwanzig Jahren im Gegenzug von rund 25,9 Millionen auf 24 Millionen gesunken, so aktuelle Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.

    1991 gab es noch 28,9 Millionen Vollzeit- und 6,3 Millionen Teilzeitbeschäftigte. Die Teilzeitquote stieg seither kontinuierlich von 17,9 Prozent auf 39 Prozent im vergangenen Jahr an. Seit 2010 nahm die Zahl der Vollzeitbeschäftigten bei leichten Schwankungen nach dem damaligen Tiefpunkt mit 22,8 Millionen wieder zu.

    Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA Arbeitszeitreport 2016) ist die Teilzeitquote in kleinen und kleinsten Betrieben besonders hoch und steigt mit der abnehmenden Betriebsgröße:

    • in Betrieben ab 250 Mitarbeiter*innen beträgt sie lediglich 20 %,
    • in Betrieben zwischen 50 und 249 Mitarbeiter*innen beträgt sie 23 %,
    • in kleinen Betrieben bis 49 Beschäftigten arbeiten 57 % der Beschäftigten in Teilzeit,
    • in kleinsten Betrieben dürfte die Teilzeitquote somit noch höher sein.

    In der modernen Arbeitswelt, die den Beschäftigten immer mehr Flexibilität abverlangt, muss auch die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten gestärkt werden – sowohl hinsichtlich des Umfangs der Arbeit wie auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit. Die Arbeitszeitwünsche vieler Beschäftigter stimmen nicht mit ihren tatsächlich zu leistenden Arbeitszeiten überein, wie zahlreiche repräsentative Befragungen von Beschäftigten (Arbeitszeitreport der BAuA 2015, DGB-Index Gute Arbeit) zeigen. Alle diese Befragungen belegen dieselbe Tendenz: Viele Teilzeitbeschäftigte wollen ihre Arbeitszeit erhöhen, ebenso wünschen sich viele Vollzeit- und auch Teilzeitbeschäftigte, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Alle Studien zeigen auch, dass es sich keinesfalls um ein Randphänomen handelt: Nach den aktuellen Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA Arbeitszeitreport 2016) würden 55 % der Vollzeitbeschäftigten gerne ihre Arbeitszeit reduzieren, während über ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten (35 %) länger arbeiten möchte. Für viele Beschäftigte ist nicht die Dauer, sondern die Lage der Arbeitszeit das vorrangige Hindernis der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

    Anpassungsbedarf in Betrieben aller Größen ist vorhanden, in kleinen Betrieben besonders stark ausgeprägt. Der Wunsch nach Veränderung der Arbeitszeit ist unter den Beschäftigten in Betrieben aller Größen und für beide Geschlechter ausgeprägt. Kleine und kleinste Betriebe nehmen hier jedoch eine besondere Stellung ein. Die Erhebungen der BAuA aus dem Jahr 2016 belegen dies nachdrücklich: Unter den Vollzeitbeschäftigten mit Verkürzungswunsch arbeiten 32 % der Männer und 37 % der Frauen in kleinen und kleinsten Betrieben (bis 49 Beschäftigte); 40 % der Männer und 37 % der Frauen in größeren Unternehmen (ab 250 Beschäftigte). Unter den Teilzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit gerne aufstocken würden, arbeitet die Mehrheit –Frauen: 62 %, Männer: 53 % – in kleinen und kleinsten Betrieben. 55 % der teilzeitbeschäftigten Frauen, die ihre Arbeitszeit gerne weiter reduzieren würden, arbeiten in kleinen und kleinsten Betrieben.

    Der DGB kritisiert, dass man mit dem Scheitern des Rückkehrrechts in Vollzeit ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags aufgegeben hat und somit Millionen von Beschäftigten wichtige Perspektiven und Möglichkeiten (u. a. der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf) verweigert. Für ver.di ist das Thema nicht vom Tisch. Parteien und Arbeitgeber sind hier gleichermaßen gefordert, gemeinsam mit den Gewerkschaften intelligente und zukunftsweisende Modelle zu entwickeln, die den Wünschen der Beschäftigten und den Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes Rechnung tragen. Das sind keine unüberbrückbaren Gegensätze. Vielmehr wird sich die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft daran messen lassen müssen, ob es gelingt, tragfähige Lösungen für diese Fragen finden.

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