ver.di-Wahlprogramm Sozialwahlen 2023: Punkt 7–10

11.04.2023

Langsam geht es in den Endspurt der Sozialwahlen. Jetzt im April werden die Wahlunterlagen versandt und bis zum 31. Mai müssen die Wahlentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern eingegangen sein – per Brief oder bei Krankenkassen erstmals auch online.

Einige Träger hatten schon Vorabinformationen versandt, um auf die Wahlen aufmerksam zu machen, das Verfahren zu erläutern und die Gelegenheit zu geben, weiteres Informationsmaterial zu den kandidierenden Listen anzufordern. Dabei handelte es sich noch nicht um die Wahlunterlagen – die kommen erst jetzt. 

Ein guter Zeitpunkt, um im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Kolleg*innen, in Vereinen und Verbänden – kurz bei jeder sich bietenden Gelegenheit Werbung zu machen für die Teilnahme an der Sozialwahl und natürlich auch für die ver.di-Listen. Zur Erinnerung: Gewählt wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der BARMER, der DAK-Gesundheit, der hkk, der KKH und der TK. 

Den größten Teil unseres ver.di-Wahlprogramms haben wir bereits in den letzten beiden Newslettern vorgestellt – hier kommt der Rest. Damit wird es einfach, sich zu informieren, wofür ver.di sich in der Selbstverwaltung einsetzt. Ausführlich ist das auf unserer Internetseite www.verdi-waehlen.de nachzulesen. 

Wahlprogramm

Bei den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften geht es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz und darum, Unfälle zu verhüten – aber natürlich auch im Falle des Falles gut abgesichert zu sein und bestmöglich unterstützt zu werden. Unfallkassen und Berufsgenossenschaften müssen dafür zeitnah Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle bearbeiten und anerkennen und Prävention, Rehabilitation und ihre Entschädigungsleistungen weiterentwickeln. Hier können wir einen wichtigen Beitrag leisten durch unsere praktischen Erfahrungen in der Arbeitswelt. 

Als Gewerkschafter*innen ist für uns klar: Gute Leistungen für die Versicherten kann es nur dann verlässlich geben, wenn auch die Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen haben. Dafür braucht es die passenden Rahmenbedingungen, u. a. ausreichende personelle Ressourcen und die notwendige technische Unterstützung. Ein guter Kontakt zu den betrieblichen Interessenvertretungen vor Ort ist daher für uns selbstverständlich und hilft uns bei unserer Tätigkeit. 

Last not least: Die Soziale Selbstverwaltung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung ist ein wichtiges demokratisches Element unserer Gesellschaft. 

 
Im Dialog mit ver.di-Kandidat*innen sozialversicherung.watch

Das Geld der Sozialversicherungsträger gehört den Versicherten – nicht dem Staat – und wird folgerichtig von den Beitragszahlenden selbst verwaltet. Die Versicherten entscheiden noch immer in weiten Bereichen selbst, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Die ehrenamtliche Selbstverwaltung der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung ist Ausdruck gelebter Demokratie, nah an den Interessen und Bedürfnissen der Versicherten und ein wichtiges Element der Mitbestimmung. 

Wir Gewerkschafter*innen haben dieses System vor 150 Jahren erfunden – und wir werden es verteidigen! Deshalb fordern wir von der Politik eine Stärkung der Selbstverwaltung, jeglicher Schwächung werden wir entschieden bekämpfen. 

Für all diese Themen engagiert sich ver.di im politischen Bereich und in der Sozialen Selbstverwaltung. 

[11.4.2023]