09.12.24
ver.di steht für eine vielfältige, inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft. Wir setzen uns ein für eine Gesellschaft, die von vornherein die vielfältigen Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt und in der alle Menschen ohne Unterschied gleichberechtigt zusammenleben. Wir setzen uns ein für Gleichberechtigung und gleiche Teilhabe aller an der Gesellschaft und in der Arbeitswelt. Eine Kultur der Inklusion, der Nichtdiskriminierung und der Vielfalt zielt auf gleiche Chancen unabhängig von Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit, kultureller Identität, geschlechtlicher Zuordnung bzw. Identität für Menschen jeden Alters, wie auch auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Bei Menschen mit Behinderung ist die Zahlenlage mit Blick auf etwaige Potenziale für den Arbeitsmarkt sehr prägnant: Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt bei rund 45 Prozent und damit deutlich unter der Quote von rund 80 Prozent für Menschen ohne Behinderungen. Dies zeigt, wie unerlässlich Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Arbeitswelt sind. Eine zusätzliche und verbindliche (Mindest-)Ausbildungsplatzquote von sechs Prozent für schwerbehinderte Menschen ist eine der Forderungen von ver.di.
Die Ausbildung schwerbehinderter Menschen in Betrieben/Verwaltungen muss verbessert und ausgebaut werden. Alle Ausbilder*innen von Menschen mit Behinderungen müssen über entsprechende (Zusatz-)Qualifikationen verfügen. Den besonderen Bedarfen bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen ist durch auskömmliche Personalausstattung und ein hohes Maß an Fachlichkeit gerecht zu werden. Die Kosten für etwaige Zusatzqualifikationen müssen von den Arbeitgeber*innen getragen werden. Grundsätzlich muss das einschlägige Förderungs-/Beratungsangebot der BA deutlich ausgebaut werden. Bei einer behinderungsgerechten Ausstattung der Arbeitsplätze und einer Intensivierung personenzentrierter Förderung kann und muss es gelingen, das Potenzial der Beschäftigten mit Behinderungen in den Fokus einer Politik der Steigerung der Beschäftigungsquote zu stellen.
Das Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes, das zum 01.01.2024 in Kraft tritt begrüßt ver.di, wenn auch nicht alle Forderungen von ver.di umgesetzt wurden; dennoch setzt es wichtige Impulse auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Die geforderte Höhe der sogenannten 4. Staffel der Ausgleichsabgabe in Höhe von 1.000 Euro ist nicht erfüllt worden und muss dringend nochmals deutlich angehoben werden.
Für die beschäftigten Menschen mit Behinderung in den Werkstätten (WfbM) setzen wir uns ebenfalls ein. Damit das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen im Kontext der Werkstätten für behinderte Menschen gestärkt und ausgebaut wird. Die Bundesregierung muss entsprechende Vorschriften wirksam für einen inklusiven, mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang bestehenden Arbeitsmarkt schaffen und verstärkt darauf hinwirken, dass der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld offen, inklusiv und auch für Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich ist. Dies erfordert beispielsweise barrierefreie Arbeits- und Ausbildungsstätten und vergleichbare Wahlmöglichkeiten, ohne wegen einer Behinderung von vornherein auf bestimmte Optionen beschränkt zu werden. Dabei muss der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Mittelpunkt der Bemühungen stehen, ohne die Funktion der Werkstätten für diejenigen Menschen mit Behinderungen zu vernachlässigen, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (in seiner derzeitigen Verfasstheit) beschäftigt werden können oder wollen.
Das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung sowie das Angebot an Qualifzierungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt sind auszubauen. Das bisherige Entlohnungssystem der Werkstattbeschäftigten muss reformiert werden und durch ein faires, angemesseneres System abgelöst werden. Dafür setzen wir uns ein.
Die meisten Behinderungen (circa 88 Prozent) entstehen im Laufe des Lebens durch Krankheiten, hinzu kommen Unfälle oder Berufskrankheiten. Nur 2 Prozent sind angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Die Reha-Angebote der Sozialversicherungen müssen auf die Veränderungen in der Arbeitswelt umfassend reagieren und ihre Leistungen entsprechend anpassen. ver.di fordert, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation auch für Bürgergeld Bezieher*innen deutlich zu verbessern. ver.di fordert die Versorgungs-Medizinverordnung (VersMedV) ausschließlich zum Nutzen schwerbehinderter Menschen anzupassen oder zu verändern.
Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt und mit allen Kräften darauf hinzuwirken, allen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft durch die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Infrastruktur und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.
[15.11.2023]
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