22.02.24
Mehrere Mitglieder des Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik (BAK) in ver.di haben sich zur 13. SBV-Fachtagung vom 12. bis 14. März 2024 in Berlin getroffen. Sie wird jährlich vom ver.di-Forum Nord zusammen mit dem Bildungswerk der ver.di veranstaltet. Die Besetzung der Referent*innen für das Plenum und die sieben verschiedenen Foren waren hochkarätig. Neben Prof. Franz-Josef Düwell, Vorsitzender Richter Bundesarbeitsgericht a.D., konnte man Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, lauschen. Weitere Referenten waren Prof. Dr. Olaf Deiner, vom Institut für Arbeitsrecht der Uni Göttingen, und Prof. Dr. Jens Schubert, der zum Europäischen Arbeitsrecht und Inklusion referierte, trugen auf der Veranstaltung vor. Der Saal war mit fast 300 Teilnehmer*innen voll besetzt.
Die Vorsitzende des BAK, Fee Ißelmann, erhielt den Raum auf der Bühne, um die Struktur und die Arbeit der Landesarbeitskreise und die des Bundesarbeitskreises für Behindertenpolitik der ver.di zu erläutern.
Sie machte das Ziel der Arbeit des Gremiums deutlich: Die Mitglieder des BAK setzen sich für die Förderung und Verwirklichung der sozialen, gesellschaftlichen und betrieblichen Integration behinderter Menschen ein.
Sie warb dafür, behinderte Mitglieder und Schwerbehindertenvertrauensleute zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der Bezirks- und Landesbezirksebene Arbeitskreise für die Behindertenarbeit bilden. Interessierte sind gerne gesehen, insbesondere auch in den Landesarbeitskreisen. Der Bundesarbeitskreis (BAK) koordiniert die Behindertenarbeit der Landesbezirke mit den Fachbereichen auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit den für die Behindertenpolitik zuständigen Hauptamtlichen.
Auch Rebecca Liebig, im ver.di-Bundesvorstand für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständig, hielt auf der Tagung ein Grußwort. Nach ihren Erläuterungen über den Stand der Inklusion in der Arbeitswelt und der Gesellschaft schloss sie mit einem Fazit, das für eine genaue Beobachtung der politischen Gesetzesvorhaben warb.
„Wir müssen wachsam sein und bleiben, dass die Vorhaben, die es in den Koalitionsvertrag geschafft haben, auch wirklich in unserem Sinne und nach unserem Verständnis umgesetzt werden. Und der Versuch, unsere Forderungen über den Koalitionsvertrag hinausgehend zu erreichen, ist klar erstrebenswert. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen uns immer wieder: Wo es starke Schwerbehindertenvertretungen gibt, funktioniert es auch mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.“
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, referierte danach über die aktuelle politische Situation und weitere Entwicklungen im Bereich der Inklusion. Er machte klar: „Wer inklusiv sein abschaffen will, schafft die Demokratie ab“. Und er legte seinen Finger in die Wunde. Bis zum Ende der Legislatur gäbe es noch viel zu tun, um dem, was im Koalitionsvertrag zur Umsetzung vereinbart wurde, gerecht zu werden. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, Gesellschaft und Arbeitsmarkt inklusiv umzugestalten. Davon ist bisher viel zu wenig umgesetzt worden. Ein „gutes Beispiel“ für die fehlende Umsetzung sei etwa der Gesundheitsbereich. Nur 25 Prozent der Arztpraxen sind barrierefrei, weniger als zehn gynäkologische Praxen in ganz Deutschland sind für Menschen mit Einschränkungen zu erreichen. Die freie Wahl, wo und wie man wohnen will, hat man als schwerbehinderter Mensch in Deutschland auch nicht, weil es viel zu wenig barrierefreie Wohnungen gibt. So entsteht oft der Zwang, in Wohneinrichtungen zu leben. Die Teilhabe am Arbeitsleben wird mit dem Gesetz zur „Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes“ das zum 01.01.12024 in Kraft getreten ist, wohl nur bedingt Veränderung auf dem Arbeitsmarkt und bei den Arbeitgebern hervorrufen, sagte Dusel. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) müsse endlich wichtig und ernst genommen werden, so wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Das gegliederte System der Rehabilitation, solle so umgestaltet werden, dass die Arbeitgeber*innen es nur mit einem Reha-Träger zu tun bekommen. Nicht mehrere Ansprechpartner, sondern eine Anlaufstelle, etwa das Integrationsamt, schlug Jürgen Dusel vor. Es könne nicht sein, dass bei fortschreitender Digitalisierung heute noch die Barrierefreiheit außen vorgelassen wird.
Die demokratische Antwort des Staates müsse jetzt mehr Teilhabe, mehr Barrierefreiheit, mehr Inklusion sein!
22.02.24
19.02.24
23.01.24
15.11.23
15.11.23