24/7-Ausbeutung: Erfolgreiches Urteil jetzt auch vor dem Bundesarbeitsgericht

20.07.2021

Am 24.06.2021 hat nun auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Pflegekräften aus dem Ausland ihr wohlverdientes und längst überfälliges Recht auf den Mindestlohn zusteht!

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege, Mindestlohnansprüchen, Bereitschafts- und Arbeitszeit sagte Romin Khan, bei ver.di für Migratiopnspolitik zuständig:

„Unsere bulgarische Kollegin hat mit Unterstützung von ver.di und Faire Mobilität ein Grundsatzurteil für viele migrantische Frauen erstritten. 
Die Versorgung älterer Menschen in einem reichen Land wie Deutschland darf nicht durch systematische Ausbeutung und Entrechtung von Frauen aus dem Ausland erfolgen. Arbeitsrechte gelten für alle!“

Der DGB und seine Gewerkschaften setzen sich seit Jahren für eine faire Bezahlung für alle hier Arbeitenden ein und wertet das Urteil als „Paukenschlag für die Beschäftigten“. Das Urteil schränke die "Chance für ausbeuterische Geschäftsmodelle ein, mit dem sich Vermittler bisher zu Lasten der Beschäftigten eine goldene Nase verdienen konnten", sagte Anja Piel, DGB-Bundesvorstandsmitglied, in einer Pressemitteilung. Ab jetzt ist rechtskräftig: "Für alle gilt der deutsche Mindestlohn unabhängig von ihrer Herkunft – Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit und damit zu vergüten. Dieser Erfolg wurde mit gewerkschaftlicher Unterstützung erzielt – das zeigt einmal mehr die Bedeutung muttersprachlicher Beratungsstrukturen wie Faire Mobilität als Anlaufstelle für ausländische Beschäftigte."

Seit Jahren machen auch Vereine und zivilgesellschaftliche Akteure wie der Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra vehement darauf aufmerksam, wie Migration und geschlechtsspezifische Mehrfachdiskriminierung zusammenhängen. "Schätzungsweise sind Hunderttausende nicht-deutsche Pflegekräfte in Deutschland aktiv – und bekamen für ihre unverzichtbare Arbeit unter prekären Arbeitsverhältnissen allerdings bislang unverschämt wenig Gehalt. Wie faire Löhne, geschlechtsspezifische Diskriminierung und Migration zusammenhängen und was sich unbedingt ändern muss, beschreiben wir in unserer Pressemitteilung."

Zum Hintergrund

Bereits im Oktober 2020 berichteten wir über die erfolgreiche Klage unserer Kollegin vor dem Landesarbeitsgericht:

"24/7-Ausbeutung trifft auf gewerkschaftlichen Widerstand"

Das Problem ist nicht erst seit der Corona-Krise bekannt: In Deutschland arbeiten Hunderttausende meist osteuropäischer Frauen und betreuen pflegebedürftige Menschen in privaten Haushalten – sogenannte „Live-In“-Betreuungskräfte. Sie wohnen bei den zu Pflegenden und arbeiten rund um die Uhr, häufig sieben Tage die Woche. Bestehende Arbeitsrechte wie das Arbeitszeitgesetz und Ansprüche auf Arbeits- und Gesundheitsschutz werden dabei systematisch ignoriert. Oftmals ist ungeklärt, ob es sich bei dem Anstellungsverhältnis um Selbstständigkeit, Entsendung oder reguläre abhängige Beschäftigung handelt. Diese Grauzone, die Isolation der Beschäftigten im Privathaushalt und die persönliche Beziehung zu den Klient*innen erschweren oftmals die gewerkschaftliche Organisierung der Migrant*innen.  

Mit den europäischen Grenzschließungen im Zuge der Pandemie ist die Anfälligkeit dieses Systems für Angehörige, Klient*innen und Beschäftigte überdeutlich geworden. Pflegebedürftige Menschen wurden nicht mehr versorgt, weil ausländische Haushaltskräfte nicht mehr nach Deutschland einreisen konnten, es zeigte sich, wie gefährlich dieses Modell illegaler Praktiken ist. ver.di fordert die Bundes- und Landesregierungen deshalb seit Langem dazu auf, den Rechten der Pendelmigrant*innen Geltung zu verschaffen und im Arbeitszeitgesetz Klarstellungen für die „Live-In“-Pflege vorzunehmen. Ebenso sollte die Pflegeversicherung zu einer „Solidarischen Pflegegarantie“ weiterentwickelt werden, bei der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden, die wiederum von allen Bürger*innen solidarisch finanziert werden sollte. Daneben müssen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hausangestellte, wie sie etwa die gewerkschaftliche Beratungsstruktur Faire Mobilität anbietet, institutionalisiert werden.

Erfolgreiches Urteil

Wie wichtig solidarische Beratungsangebote sind, zeigt das Urteil vom 17. August 2020 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das der bulgarischen Betreuungskraft Dobrina D., die Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesprochen hat. Die Kollegin hat mit den Berater*innen von „Faire Mobilität“ Kontakt aufgenommen und von ver.di Rechtsschutzunterstützung erhalten.

Sie lebte im Haushalt einer 96-Jährigen und sollte dort rund um die Uhr für Körperpflege, Hilfe beim Essen und Ankleiden sowie soziale Aufgaben zur Verfügung stehen. Bezahlt wurde sie laut Arbeitsvertrag allerdings nur für 30 Stunden pro Woche. Sie erhielt dafür nur knapp 1.000 Euro netto. Vermittelt wurde die Beschäftigte von einer deutschen Agentur, angestellt war sie bei einer bulgarischen Firma, die nun zur Nachzahlung von über 30.000 Euro allein für das Jahr 2015 verurteilt wurde. Die Revision ist zugelassen, weshalb der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht landen könnte.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Kollegin und für ver.di und den DGB, die sie in diesem Prozess unterstützt haben“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist. „Es bestätigt, dass die hiesigen Arbeitsschutzgesetze auch für ausländische Betreuungskräfte gelten, die zu Hunderttausenden in den Haushalten pflegebedürftiger Menschen tätig sind.“

Das Urteil wird den politischen Druck auf die gesetzlichen Entscheidungsträger*innen erhöhen, endlich solidarische Betreuungsformen umzusetzen – für Pflegebedürftige, wie für Pflege- und Betreuungskräfte. Das erhofft sich auch Justyna Oblacewicz, die den Fall für das Projekt Faire Mobilität maßgeblich begleitet hat: „Das Modell funktioniert bisher so, dass massive Gesetzesverstöße stattfinden. Würden sämtliche Betreuungskräfte klagen, wäre das Modell nicht mehr bezahlbar. Wir freuen uns sehr, dass sich endlich jemand getraut hat zu klagen." 

[28.6.2021]

 

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