04.11.24
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird immer wichtiger. Bereits 2018 hatte die Politik mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine neue Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingeführt. Im Rahmen der reinen Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber hier lediglich zur Zahlung von Beiträgen, muss aber keine Garantien mehr übernehmen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Voraussetzung ist aber ein Tarifvertrag. Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen sog. Sozialpartnermodelle an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen.
Nachdem ver.di nun das erste Sozialpartnermodell mit auf den Weg gebracht hat (siehe unten), hatten die ver.di-Bereiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung unter dem Motto „Neue Wege in der betrieblichen Altersversorgung“ zu dieser thematisch aktuellen Tagung am 6.2.23 in die Landesvertretung Rheinland-Pfalz eingeladen.
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Einen Bericht über die Veranstaltung gibt die Fachplattform LeiterbAV
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Das SPM - vom ersten Gedanken bis zur ersten Umsetzung
Eine Laudatio zum Geburtstag des ersten Sozialpartnermodells
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Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, begrüßte die Teilnehmenden und ging auf die grundlegende und wachsende Bedeutung der bAV ein. Gute und mit einem essentiellen Beitrag von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanzierte Betriebsrenten seien ein wichtiger Baustein für die Altersversorgung. Gesetzliche Rente und betriebliche Altersversorgung sollten, so die ver.di Beschlusslage, zusammen für eine Lebensstandardsicherung im Alter sorgen.
Ein deutlicher Handlungsbedarf besteht seiner Ansicht nach insbesondere für Frauen und für die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, aber auch für die Niedriglohnbranchen insgesamt. Die Frage der Bekämpfung von Armut im Alter werde künftig wesentlich in der bAV entschieden. Dazu müsse es gelingen, für diese Beschäftigtengruppen flächendeckend ein gutes arbeitgebermitfinanziertes Zusatzalterseinkommen dauerhaft im Rahmen der bAV sicherzustellen. Ein wichtiges Argument für „mehr bAV wagen“ sei – im Gegensatz zur privaten Vorsorge – die Möglichkeit, die Arbeitgeber an der Finanzierung zu beteiligen. Außerdem sei die bAV als betriebliche Sozialleistung ein wichtiges Gestaltungselement von Gewerkschaften und Betriebsräten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglichten Abschlüsse von Sozialpartnermodellen in Tarifverträgen böten dazu eine gute Möglichkeit. ver.di sei diesen Weg gegangen und habe das erste Sozialpartnermodell zusammen mit der IGBCE an den Start gebracht. Dabei sei es u.a. besonders wichtig gewesen, dass eine gute Einbindung der Gewerkschaften bei der Durchführung und Steuerung erreicht werden konnte.
Diesen Faden nahm Dr. Rolf Schmachtenberg, StS im BMAS auf und referierte über die Herausforderung und Chance für die bAV.
Prof. Oskar Goecke, TH Köln, der auch im Gesetzgebungsverfahren das Sozialpartnermodell begutachtet hatte, stellte seine Überlegungen zu „Das Sozialpartnermodell ... für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!“ vor.
Das erste Sozialpartnermodell wurden dann von den beteiligten Sozialpartnern sowie der durchführenden Einrichtung, dem Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG, vorgestellt:
Über die „wichtigsten Eigenschaften des ersten Sozialpartnermodells“ (SPM) referierten Martin Eisele und Ralf Drewing, Uniper SE.
„Nachhaltig & global investieren“ war Thema des Vortrags des Vertreters der durchführenden Einrichtung des ersten SPM: Christian Pauly, Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF).
„Andocken an SPM“- „Wie kommen wir zu mehr SPM?“ war das Thema, zu dem Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des ver.di-Bereichs Arbeitsmarkt und Sozialpolitik, referierte.
Dr. Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di moderierte den Vormittag und die sich anschließende Diskussion.
Den Nachmittag leitete Prof. Klaus Bepler, Vors. Richter am BAG a.D. mit einem Vortrag zu „Aktuelles zu § 1a Ab. 1a BetrAVG (15 Prozent Weitergabepflicht)“ ein. Ihm waren vorab einige Frage gestellt worden: „Wie schätzen Sie die Rechtslage hinsichtlich § 1a Abs. 1a BetrAVG ein, wenn ein vor vielen Jahren abgeschlossener TV keine Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Greift dann die Pflicht zur Weitergabe ab 1.1.22? Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn, wie im Einzelhandel, ein 2001 abgeschlossener TV die Weitergabe von 10 Prozent vorsieht.“
Eine Podiumsdiskussion mit der Politik – Forderungen an die Politik – rundete die Tagung politisch ab. Es diskutierten:
Dr. Judith Kerschbaumer, die den Nachmittag moderierte, und Dr. Norbert Reuter bedankten sich bei allen Teilnehmenden und schlossen mit einigen Gedanken zum aktuellen Umfeld der bAV. Dabei verwiesen sie darauf, dass auch die Politik die bAV erneut in den Blick nimmt. Im sog. Dialogprozess sollen Vorschläge und Initiativen zur weiteren Stärkung der bAV in den politischen Prozess eingebracht und diskutiert werden. Im Sommer 2023 sollen die Ergebnisse dann in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen. In dem Zusammenhang betonten sie, dass ver.di in den Dialogprozess aktiv eingebunden ist und bereits mit einer eigenen Stellungnahme ihre Forderungen und Regelungsbedarfe deutlich gemacht hat.
[10.2.2023]
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