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Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen

Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen

Warum sich ein Antrag bis Jahresende lohnt.

Wer vorzeitig in Rente gehen und fällige Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen möchte, sollte noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Denn 2023 wird der Ausgleich der Rentenabschläge deutlich teurer.

Der Trend hält an: Immer mehr Neurentner*innen nehmen eine Altersrente mit Abschlägen in Lauf. Dabei wird für durchschnittlich 27,7 Abschlagsmonate eine Kürzung der monatlichen Rente um 8,3 Prozent in Kauf genommen, was einer Minderung der Rente um rd. 110 Euro entspricht.

Denn: Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen will und mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann frühestens ab dem 63. Lebensjahr die „Altersrente für langjährig Versicherte“ beantragen. Für schwerbehinderte Menschen geht das noch etwas früher. (siehe https://t1p.de/verdi-Rententabelle)

Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen, außer es wurden 45 Jahre oder länger Beiträge gezahlt. Für jeden Monat der vorzeitigen Rente wird dauerhaft 0,3 Prozent der monatlichen Rente abgezogen:

Beispiel 1: Frau A, geboren 1964 – der erste Jahrgang, der bis 67 arbeiten muss – würde also monatlich 14,4 Prozent weniger Rente erhalten, wenn sie schon mit 63 Jahren aus dem Job ausscheidet.

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, mindestens 50 Jahre alt ist und dies gegenüber der Rentenversicherung erklärt, kann die drohenden Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.

Beispiel 2: Herr B will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent, also um 72 Euro verringern. Soll der Abschlag komplett ausgeglichen werden, müsste der Beschäftigte nach der maßgeblichen Formel Zusatzbeiträge von aktuell rund 15.600 Euro an die Rentenkasse zahlen. Aber nur, wenn er noch in diesem Jahr einen Antrag stellt. Herr B kann aber auch jeden Teilbetrag zahlen.

Im kommenden Jahr wird es deutlich teurer - denn wie viel Geld zum Abkauf der Abschläge gezahlt werden muss, hängt von der Entwicklung des Durchschnittsentgelts, des Beitragssatzes und des aktuellen Rentenwerts ab.

In diesem Jahr 2022 ist das für die Berechnung relevante Durchschnittsentgelt, das die Lohnentwicklung des Jahres 2020 widerspiegelt, auf 38.901 Euro gesunken. Im kommenden Jahr 2023 macht es aber einen kräftigen Sprung nach oben – auf 43.142 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 11 Prozent. Entsprechend erhöhen sich auch die Zahlungen, die zum Ausgleich von Rentenabschlägen erforderlich sind, um 11 Prozent.

Tipp: Wer durch Sonderzahlungen die Rentenabschläge ausgeglichen hat und dann zu dem vorgesehenen Termin doch nicht in Rente gehen, sondern weiterarbeiten möchte, kann dies ohne Probleme tun. Niemand muss dann einen Rentenantrag stellen. In diesem Fall erhöht der eingezahlte Betrag die spätere Rente!

Für die Zusatzbeiträge können auch die Jahressonderzahlungen genutzt werden!

Weblinks: Anträge V0210 und V0211 auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung.

[8.11.2022]

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