Fortbildung wird erleichtert und verkompliziert

18.01.2022

Mit dem Modernisierungsgesetz für die Sozialversicherungswahlen ist im § 40 Abs. 3 SGB IV eine Regelung zur Fortbildung für die Mitglieder der sozialen Selbstverwaltung geschaffen worden. Das ist wichtig für die ehrenamtliche Arbeit der Selbstverwalter*innen. Allerdings ist die Regelung zeitraubend und nicht sehr flexibel. Denn eine Fortbildungsmaßnahme muss vom Vorstand der Vertreterversammlung vorgeschlagen und von der Vertreterversammlung bzw. vom Verwaltungsrat (beim Verwaltungsrat entfällt der Vorstandsvorschlag) beschlossen werden. Um dies zu vereinfachen und zu flexibilisieren, schlagen wir den Selbstverwaltungen einen Beschluss vor, der bestimmte definierte Themen generell als fortbildungswert ausweist und genehmigt. Somit wäre dann nicht für jede einzelne Maßnahme ein Beschluss der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrats notwendig.

Folgende Themen schweben uns vor:

Sozialrechtliche Themen

  • Aktuelles Sozial- und insbesondere Unfallversicherungsrecht
  • Selbstverwaltungs- und Sozialwahlrecht 

Wirtschaftliche Themen mit Bezug auf das Sozial- und insbesondere Unfallversicherungsrecht

Sozialpolitische Themen

  • Themen mit aktuellem sozialpolitischen Bezug, die den Träger berühren
  • Einordnung und Wechselwirkung der verschiedenen Sozialversicherungsträger im gesamtgesellschaftlichen Kontext 

Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Tätigkeit

  • Nutzung zur Verfügung gestellter elektronischer Informationen

Erfahrungsaustausch (Best Practice) mit Bezug zu Angelegenheiten der Selbstverwaltung 

Wird ein solcher Beschluss von der Vertreterversammlung/dem Verwaltungsrat gefasst, sind die Mitglieder der Selbstverwaltungen zeitunabhängiger in der Auswahl ihrer Fortbildungen und der möglichen Anbieter (z. B. gewerkschaftsnahe Bildungswerke). Dies sollte unser Ziel sein und dafür setzen wir uns ein.

[18.1.2022]