09.12.24
Mit dem Modernisierungsgesetz für die Sozialversicherungswahlen ist im § 40 Abs. 3 SGB IV eine Regelung zur Fortbildung für die Mitglieder der sozialen Selbstverwaltung geschaffen worden. Das ist wichtig für die ehrenamtliche Arbeit der Selbstverwalter*innen. Allerdings ist die Regelung zeitraubend und nicht sehr flexibel. Denn eine Fortbildungsmaßnahme muss vom Vorstand der Vertreterversammlung vorgeschlagen und von der Vertreterversammlung bzw. vom Verwaltungsrat (beim Verwaltungsrat entfällt der Vorstandsvorschlag) beschlossen werden. Um dies zu vereinfachen und zu flexibilisieren, schlagen wir den Selbstverwaltungen einen Beschluss vor, der bestimmte definierte Themen generell als fortbildungswert ausweist und genehmigt. Somit wäre dann nicht für jede einzelne Maßnahme ein Beschluss der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrats notwendig.
Folgende Themen schweben uns vor:
Sozialrechtliche Themen
Wirtschaftliche Themen mit Bezug auf das Sozial- und insbesondere Unfallversicherungsrecht
Sozialpolitische Themen
Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Tätigkeit
Erfahrungsaustausch (Best Practice) mit Bezug zu Angelegenheiten der Selbstverwaltung
Wird ein solcher Beschluss von der Vertreterversammlung/dem Verwaltungsrat gefasst, sind die Mitglieder der Selbstverwaltungen zeitunabhängiger in der Auswahl ihrer Fortbildungen und der möglichen Anbieter (z. B. gewerkschaftsnahe Bildungswerke). Dies sollte unser Ziel sein und dafür setzen wir uns ein.
[18.1.2022]
09.12.24
08.10.24
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