Barrierefrei und sicher arbeiten

10.05.2022

In der sopoaktuell Nr. 312 vom 18. Mai 2021 haben wir euch aufgerufen, unsere Forderung nach einer Mindestbreite von 0,90 m bei Fluchttüren mit einer Briefaktion an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu unterstützen.

Unsere Aktion hat großen Eindruck hinterlassen. Es sind Wäschekörbe voller Briefe beim BMAS angekommen. Dafür habt vielen Dank!

Unser Ziel lautete: Die Breite der Fluchttüren bei bis zu fünf Personen darf nicht weniger als 0,90 m betragen. Dies sollte in den technischen Regeln ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ so festgeschrieben werden.

Ergebnis

Am 18. März 2022 wurden beide technischen Regeln veröffentlicht.

Die späte Veröffentlichung macht deutlich, wie hart im Koordinierungskreis des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) um die Fluchttürbreiten gerungen wurde. Die Arbeitgeber*innen und Vertreter*innen der Wissenschaftsbank waren nicht bereit, sich auf die 0,90 m zu verständigen.

Um nicht die gesamte Veröffentlichung der technischen Regeln zu gefährden, die ja auch noch andere wichtige Bestandteile beinhaltet, haben wir uns auf einen Kompromiss verständigt.

Zwar werden in der Tabelle bei bis zu fünf Personen die 0,80 m angezeigt. Aber im Sternchenvermerk wird darauf hingewiesen:

 
Auszug Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)

 

Bewertung

Wir haben es nicht geschafft, die 0,90 m in den technischen Regeln verbindlich festzuschreiben, damit die Fluchttürbreiten von vornherein berücksichtigt werden müssen.

Wir haben es aber geschafft, dass die 0,90 m bei Neubauten und wesentlichen baulichen Veränderungen empfohlen werden, um von vornherein den barrierefreien Zugang sicherzustellen. Wird dies nicht beachtet, entstehen den Arbeitgeber*innen enorme Kosten, wenn Beschäftigte mit Behinderung ihre Arbeit aufnehmen. Denn dann schreibt die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ im Anhang A2.3 bei bis zu fünf Personen eine lichte Breite des Fluchtweges von 0,90 m für Einbauten, Einrichtungen und Türen vor.

In dem Zusammenhang möchten wir Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen darin bestärken, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und sich für die Umbaumaßnahmen und damit die Sicherheit behinderter Menschen einzusetzen, wenn die Arbeitgebenden diese Vorgaben nicht umsetzen. Denn unser Beispiel zeigt: Einmischen hilft!

[10.5.2022]

 

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