Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2024

15.11.2023

Aus dem Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in seiner Sitzung am 10. November 2023 den BA-Haushalt für das Jahr 2024 festgestellt. Vorangegangen war ein sehr transparenter und umfänglicher Beteiligungsprozess mit den Vertreter*innen der im Verwaltungsrat vertretenen Gruppen – Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen und Öffentliche Körperschaften. 

Aufgestellt wurde der Haushalt vom Vorstand der BA – wie gewohnt – auf Basis der Herbstprognose der Bundesregierung, auch wenn andere Stellen (u.a. das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA (IAB) oder des Sachverständigenrates) in ihren Prognosen pessimistischere Einschätzungen zur Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes vermitteln. Die Bundesregierung geht jedenfalls für 2024 von einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit auf jahresdurchschnittlich 2,64 Millionen aus. 

Im Haushalt 2024 sind Einnahmen von 44,6 Milliarden Euro (plus rund 2 Milliarden gegenüber dem Vorjahr) und Ausgaben im Umfang von 42,8 Milliarden Euro (plus rund 2,2 Milliarden) veranschlagt. Zur Einordnung: Das Haushaltsjahr 2023 wird die BA im IST voraussichtlich mit Einnahmen von rund 42,2 Milliarden Euro und Ausgaben von rund 39,5 Milliarden Euro abschließen. 

Für die aktive Arbeitsförderung (ohne Kurzarbeitergeld) werden 2024 rund 10,4 Milliarden Euro bereitgestellt – rund eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Essenziell ist dabei der Einsatz von 2,5 Milliarden Euro für die berufliche Weiterbildung, der direkt auf das strategische Themenfeld Fachkräftesicherung einzahlen soll, was ver.di ausdrücklich begrüßt. Weitere knapp 2,9 Milliarden Euro sind für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorgesehen. 

Ein weiterer Schwerpunkt des Haushaltes sind Investitionen in die BA-eigene IT-Infrastruktur und die weitere Digitalisierung der BA-Dienstleistungen in die (infrastrukturelle) Zukunft der Organisation. Hierfür wurden 817 Millionen Euro eingeplant, rund 3,3 Prozent mehr als in diesem Jahr. Die BA beabsichtigt damit u.a. das Portfolio an Online-Angeboten auszubauen. 

Bei den passiven Leistungen schlägt insbesondere das Arbeitslosengeld zu Buche, für das mit 19,8 Milliarden Euro rund 44 Prozent des Gesamthaushaltes veranschlagt und rund eine Milliarde Euro mehr als im laufenden Jahr ausgegeben werden wird. Den Anstieg führt die BA insbesondere auf höhere Leistungsansprüche durch gestiegene Löhne und Gehälter zurück. 

Im Mittelpunkt der diesjährigen Haushaltsdebatten stand besonders der Personalhaushalt für die BA – auch und insbesondere aus ver.di-Perspektive ein zentrales Thema unserer Selbstverwalter*innen. Noch zuletzt hat sich Christine Behle, als zuständiges Vorstandsmitglied für die Arbeitsverwaltung, besorgt über die zukünftige Arbeitsfähigkeit der BA geäußert und Maßnahmen eingefordert,

um die hohe Arbeitsbelastung für die Beschäftigten der BA deutlich abzumildern und gleichzeitig die Dienstleistungsqualität für die Versicherten zu steigern. Denn nur, wenn gut qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl am richtigen Ort in der Fläche zur Verfügung steht, kann die Dienstleistungspalette der BA funktionieren und sinnvoll für die Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden. 

Leider war es unter den Vorzeichen der Kürzungs- und Einsparpolitik der Bundesregierung in der diesjährigen Haushaltsrunde nicht möglich, einschlägige personelle Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Organisation auch haushalterisch abzubilden. Allerdings haben sich immerhin alle Beteiligten – unter Federführung der Arbeitnehmergruppe – zur gesamtorganisatorischen Bedeutung der Eingangszonen, des Service Centers und des Operativen Services bekannt. In der anschließenden Pressekonferenz führte die alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, Anja Piel, dazu aus: 

„Es ist für Menschen ein tiefer und schmerzlicher Einschnitt, arbeitslos zu werden oder in Kurzarbeit gehen zu müssen. Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, muss sich in dieser schwierigen Situation auf volle Unterstützung verlassen können. Die Kolleginnen und Kollegen in den Agenturen für Arbeit haben in den anhaltenden Krisen täglich unter Beweis gestellt, dass sie Großartiges leisten können. Sie werden auch jetzt in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit weiterhin als verlässliche Ansprechpartner vor Ort gebraucht.“ Die Beschäftigten seien die wichtigste Ressource der Organisation. Piel ergänzte zudem, dass gegebenenfalls [personell] nachgesteuert werden müsse, falls sich die Situation verschlechtere. 

Abschließend bleibt zu erwähnen, dass die BA bereits ab diesem Jahr damit beginnen kann, ihre Rücklage sukzessive wiederaufzubauen. Denn zur Erinnerung: In der Corona-Pandemie hatte die BA für den umfänglichen Einsatz von Kurzarbeit ihre damalige Rücklage in Höhe von rund 25,8 Milliarden Euro vollständig aufbrauchen müssen. 

Zum Ende des Haushaltsjahres 2023 plant die BA nunmehr, das noch bestehende Darlehen des Bundes (423 Millionen Euro) zurückzuzahlen und mit einem Rücklagenaufbau in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zu beginnen. Im kommenden Jahr können voraussichtlich weitere 2,1 Milliarden Euro der Rücklage zugeführt werden. Damit könnte die Rücklage bis Ende 2024 auf rund 4,8 Milliarden Euro steigen. Sowohl aus Sicht der BA als auch von ver.di ist sie damit aber noch sehr deutlich nicht auskömmlich. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA sollte die Rücklage mindestens 25 Milliarden Euro betragen, um zukünftige spürbare Rezessionsphasen ausgleichen zu können. Einschlägige Forderungen finden sich ver.di-seitig auch im Leitantrag B 083 – „Aktive Arbeitsmarktpolitik für eine vielfältige Gesellschaft“.

[15.11.2023] 

 

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