Kampagnen gegen Gewalt am Arbeitsplatz

10.06.2024

Mit der Ratifizierung des sogenannten ILO-Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation hat sich Deutschland dazu verpflichtet, gegen Gewalt bei der Arbeit vorzugehen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben schon seit längerer Zeit eine Initiative gestartet, die sich diesem Problem entgegenstellt: Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch! Ob bei den Rettungskräften, auf Ämtern oder im Nah- und Fernverkehr: Die Beschäftigten, die jeden Tag für unsere Gesellschaft im Einsatz sind, werden immer häufiger zum Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen. Wir stellen uns hinter die Menschen und fordern: Schluss mit der Gewalt!
 
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vom 05.12.2023 bis 31.01.2024 die bundesweite Kampagne #GewaltAngehen durchgeführt. Ziel war es, mit dieser Kampagne ein Zeichen gegen Gewalt gegenüber Einsatzkräften zu setzen, zum Thema Gewaltprävention zu informieren sowie für einen respektvollen, unterstützenden und solidarischen Umgang zu werben, zu dem alle beitragen können.
 

 
Gewalt gegen Einsatzkräfte

Die Botschaften beider Kampagnen sind: Jegliche Form von Gewalt ist inakzeptabel! Wir alle können etwas gegen Gewalt tun! Arbeitgeber*innen und Führungskräfte, indem sie Gewalt als Risiko bei der Arbeit oder im Einsatz ernst nehmen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, indem sie ihren Führungskräften Gewaltvorfälle melden. Bildungseinrichtungen, indem sie Angebote zur Gewaltprävention in ihren Alltag integrieren. Aber auch Menschen, die zufällig Zeugin oder Zeuge von Gewalt werden, indem sie die Polizei rufen. Die DGUV positioniert sich gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu diesem aktuellen Thema und zeigt gleichzeitig Lösungen für eine sichere und gesunde Arbeitswelt auf. Die Vielfalt der eingesetzten Medien erzielte eine hohe Reichweite.

Die Unfallversicherungsträger unterstützen auch bei der Prävention in den Betrieben und Einrichtungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken auch in Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Als nächstes geht es bei der Kampagne um die Beschäftigten im Handel und in der Pflege, die auch mit Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert sind.