Integration von Geflüchteten: BMAS und BA optimistisch
Virtuelles Folgetreffen auf Arbeitsebene zum Arbeitsmarktgipfel des BMAS
"Ukrainische Geflüchtete brauchen unsere Unterstützung.“ Unter dieser Überschrift ließen sich die Beratungen auf dem Arbeitsmarktgipfel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30. März 2022 trefflich zusammenfassen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte Vertreter:innen von Gewerkschaften und Arbeitgebern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingeladen, um über die Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt zu beraten.
In seinem anschließenden Pressestatement fasste Minister Heil die Beratungen wie folgt zusammen: „Den Geflüchteten zu helfen und dafür zu sorgen, dass sie in Deutschland anständig versorgt und behandelt werden, ist ein Gebot der Menschlichkeit. Zugleich ist es auch ein Gebot der Vernunft, denjenigen, die vor Putins furchtbaren Krieg geflohen sind und die längere Zeit bei uns bleiben werden, die Chance zu öffnen, zu arbeiten.“
Seit dem Gipfel im März konnten einige gesetzgeberische Initiativen auf den Weg gebracht werden, die den Worten des Ministers (arbeitsmarktpolitische) Taten folgen lassen: Unter anderem hatte der Gesetzgeber entschieden, dass die Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 von den Jobcentern betreut werden und damit einen Rechtskreiswechsel vom SGB III in das SGB II vollziehen.
Über den aktuellen Stand (der Vorbereitungen) des Übergangs informierte die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf einer Folgeveranstaltung zum Arbeitsmarktgipfel am 30. Mai 2022:
Moderiert von Frau Dr. Fincke (Abteilungsleiterin beim BMAS) und Herrn Sottung (Leiter der Koordinierungsstelle Ukraine bei der BA) fanden sich die Vertreter:innen (u. a. von DGB, ver.di, IG Metall, Diakonie, BDA, BDI, DIHK, BA, BAMF und des BMAS) virtuell zu einem Austausch ein – auch wenn der planmäßig vorgesehene Diskussionsraum aufgrund der Vielzahl an zu teilenden Informationen eher kurz ausfiel.
Unter der Überschrift „Übergang der aus der Ukraine zur Flucht gezwungenen Menschen ins SGB II – Herausforderungen und Chancen“ wurden seitens der BA zunächst die relevanten Zahlen zum Arbeitsmarktgeschehen mit den Teilnehmenden geteilt:
Es haben sich bereits rund 50.000 Ukrainer:innen bei der BA gemeldet (Stand 23.05.2022), 90 % davon im Rechtskreis SGB II (bei den Jobcentern). Sozio-demografisch betrachtet sind die Ankommenden überwiegend weiblich (80 %) und sind zu 62 % älter als 35 Jahre. Sie bringen zu großen Teilen qualifizierte ukrainische Schul- bzw. Berufsabschlüsse mit und verfügen über wenig bis gar keine deutschen Sprachkenntnisse. Viele der Einreisenden kommen in Begleitung von Kindern.
Schon anhand dieser Daten wurde und wird klar, in welchen Bereichen es immense Kraftanstrengungen braucht, um eine möglichst bildungsadäquate Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen: Sprachförderung, Kinderbetreuung und die Anerkennung ukrainischer Schul- und Berufsabschlüsse sind der Schlüssel zum gemeinsamem Erfolg.
Zum Zeitpunkt des Gipfels stand der gesetzlich vorgesehene Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 kurz bevor. In diesem Bereich deuteten sich bereits einige potenzielle Risiken an. Beispielsweise sei der Mangel an fälschungssicherem Papier benannt, das von der Bundesdruckerei benötigt wird, um die erforderlichen Fiktionsbescheinigungen bzw. Aufenthaltstitel in ausreichender Zahl schnell zur Verfügung stellen zu können.
Erfreulicherweise – im Sinne aller Beteiligten – wurde für den Rechtskreiswechsel ein gesetzlicher Übergangszeitraum geschaffen, der den Übergang aus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leistungen aus dem SGB II zeitlich ein wenig entzerrt. Aktuell blicken daher sowohl das BMAS als auch die BA sowie die anwesenden Vertreter:innen der Jobcenter (aus dem Saarland), optimistisch auf das operative Gelingen des Übergangs der geflüchteten Menschen in das SGB II.
Auch nach dem Wechsel des Rechtskreises stehen humanitäre Hilfeleistung und psychologische Unterstützung an erster Stelle. So konnte Herr Sottung für die BA berichten, dass inzwischen in 81 % der Agentur-Bezirke zusätzliche Angebote zur psychologischen Betreuung (wenigstens teilweise) vorliegen – Tendenz weiter steigend. Im Hinblick auf die Vermittlung in Arbeit wird seitens der BA intensiv an einer angepassten Weisungslage gearbeitet; begrüßenswert sind die diesbezüglichen Ankündigungen seitens des BMAS, dass Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsverfahren ausdrücklich angestoßen werden sollen – gegebenenfalls auch parallel zu allen weiteren Bemühungen. Anfallende Kosten sollen in „intendiertem Ermessen“ der Jobcenter aus dem jeweiligen Vermittlungsbudget übernommen werden. Erfreulich ist zudem, dass die neue Weisung auf die Beratungsstellen „Faire Migration“ hinweist, die für die Menschen aus der Ukraine eine gute Anlaufstelle rund um alle arbeitsrechtlichen Fragen sind.
Der Vertreter des BAMF konnte in die Runde einbringen, dass Angebote für Sprach- und Integrationskurse in ausreichender Anzahl zur Verfügung stünden und die Finanzierung hinlänglich gesichert sei. Alle Integrationsangebote des Bundes seien seit März 2022 für die Geflüchteten aus der Ukraine geöffnet.
In ihren zusammenfassenden Worten zur Verabschiedung verdeutlichte Frau Dr. Finke allen Beteiligten noch einmal die gemeinsame Verantwortung. Die aufkommenden, großen Herausforderungen bedürfen nach ihrer Auffassung vor allem gegenseitige Geduld und ein gutes Erwartungsmanagement. Nur wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strick ziehen, kann die freiwillige, arbeitsmarktliche Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine nachhaltig und im Sinne aller gelingen.
[14.6.2022]