09.12.24
Am 19. Januar 2024 war es endlich so weit, der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen und damit einige Ungerechtigkeiten beseitigt. Für ver.di begrüßte Rebecca Liebig, für Migration zuständiges Bundesvorstandsmitglied die Entscheidung: „Wir freuen uns mit unseren Gewerkschaftsmitgliedern, dass jetzt endlich für alle Migrantinnen und Migranten, die Möglichkeit der Doppelstaatsangehörigkeit eröffnet wird und nicht nur für EU-Angehörige. Gerade die mit 2,8 Millionen Angehörigen größte Einwanderercommunity in Deutschland, die der türkeistämmigen, sah sich nach der alten Regelung diskriminiert, da der Verzicht auf den Herkunftspass Voraussetzung für eine Einbürgerung war“. Deshalb sind 1,5 Millionen Türkeistämmige trotz langer Aufenthaltsdauer immer noch nicht eingebürgert.
Aufgrund der im europäischen Vergleich geringeren Einbürgerungsrate ist in Deutschland eine große Lücke zwischen dem Wahlvolk und der Wohnbevölkerung entstanden, ein wachsendes Demokratiedefizit. Obwohl die Bevölkerung wächst, haben immer weniger hier lebende Menschen das Recht, an demokratischen Wahlen auf Landes- und Bundesebene teilzunehmen.
In der Bundesrepublik Deutschland lebten Ende 2021, also bevor die Fluchtbewegung vor der russischen Aggression einsetzte, über 11 Mio. Menschen ohne deutschen Pass, etwa jede und jeder siebente Einwohner*in. Im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind diese Zahlen noch höher. In der Altersgruppe der 25-35-Jährigen hatte Ende 2022 jede und jeder fünfte Beschäftigte keinen deutschen Pass, in der Altersgruppe der 35-45-Jährigen lag der Anteil bei 17,2 Prozent.
Dies zeigt, dass gerade Arbeitnehmer*innen im großen Stil von der Erleichterung der Einbürgerung profitieren werden. ver.di begrüßt die im Gesetz vorgesehene Absenkung der Hürden zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, insbesondere die Verkürzung der Wartezeiten auf fünf bzw. in Ausnahmefällen auf drei Jahre. Die Anerkennung doppelter Staatsbürgerschaft auch für Bürger*innen von Ländern außerhalb der EU ist seit Jahrzehnten eine zentrale Forderung der Gewerkschaften.
Doch neben den vielen Verbesserungen ist das Gesetz an anderer Stelle schärfer formuliert und gefasst, als im bisherigen Recht der Fall war. Das betrifft im Wesentlichen die vereinbarten Verschärfungen bei der Frage der Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Denn in der Neuregelung wurde auf Betreiben der FDP ein Passus gestrichen, der bisher festlegte, dass Menschen auch dann eingebürgert werden können, wenn sie die Inanspruchnahme von Leistungen wie Bürgergeld oder aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten haben. Jetzt müssen diese Menschen Anträge auf Härtefallregelungen stellen, wenn sie sich einbürgern lassen wollen und dann auf das Ermessen der zuständigen Behörden hoffen.
Das betrifft Personen in prekären Lebenssituationen und damit insbesondere migrantische Frauen, die besonders von Altersarmut betroffen sind und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Weitere betroffene Gruppen sind Menschen, die aus unabweisbaren Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, wie pflegende Angehörige sowie alleinerziehende Mütter. Besonders betroffen sind darüber hinaus Menschen mit Behinderung.
Die Regelungen wirken sich daher wie eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Behinderung aus. „Das ist eine völlig unnötige Verschärfung, die die Ampel ins Gesetz geschrieben hat. Deshalb kommt es nun auf die Länder an, das Gesetz so umzusetzen, dass die Behörden ihr Ermessen konstruktiv nutzen und diesen Menschen, die unverschuldet aus Krankheitsgründen oder wegen einer Behinderung zeitweise oder dauerhaft nicht voll erwerbstätig sein können, großzügig Einbürgerungen erteilen – allein wegen des Gleichheitsgrundsatzes“, so Liebig.
ver.di Migrationsausschuss wendet sich gegen Vorwurf, dass Antisemitismus ein „importiertes“ Problem sei
Daneben wurde das neue Einbürgerungsgesetz um einen weiteren Aspekt ergänzt. Wer Deutscher werden wolle, müsse sich zur «besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz des jüdischen Lebens» bekennen. Damit macht sich die Ampelkoalition den vielfach geäußerten Vorwurf zu eigen, wonach für den verstärkten Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft in erster Linie Migrant*innen verantwortlich gemacht werden können.
Angesichts der hohen Zustimmungswerte in der Mitte der Gesellschaft für eine offen antisemitische Partei wie die AfD (AJC_AfD-Broschuere_final_digital.pdf (ajcgermany.org)) erscheint dies wie der Versuch, ein gesamtdeutsches Problem zu externalisieren, statt es ernsthaft anzugehen.
Ebenso verwundern diese Verschärfungen, weil in dem vorherigen Entwurf bereits Antisemitismus und Rassismus bei nachgewiesenen Straftaten als Ausschlussgründe festgelegt wurden und ein Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung verlangt war.
Der ver.di-Bundesmigrationsausschuss (BMA) warnt davor, den Kampf gegen Antisemitismus für rassistische Ausgrenzungsfantasien zu instrumentalisieren: „Volle Bürgerrechte sichern Teilhabe und stärken die Demokratie, Generalverdacht und Misstrauen untergraben dagegen den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Adem Öktem, Vorsitzender des BMA.
Hinzu kommt, dass die Regelung juristisch umstritten ist, weil sie einen Eingriff in die Meinungsfreiheit bedeuten könnte und mit Beweisschwierigkeiten verbunden ist. Eine weitere Überlastung der Behörden, die die Überprüfung der inneren Gesinnung bedeuten würde, muss vermieden werden. Ebenso gilt es klare Regelungen auszugeben und Willkür zu verhindern.
Da Einbürgerungsverfahren angemessen administriert werden müssen, fordert ver.di die Bundesregierung dazu auf, parallel zu den gesetzlichen Änderungen auch die Rahmenbedingungen zu schaffen und die Digitalisierung voranzutreiben, um die Verfahren in den zuständigen kommunalen Behörden in einem gesetzten Zeitrahmen zu bewältigen. Eine Möglichkeit könnte die Einrichtung zentraler Einbürgerungsbehörden sein, die dann mit den neuen Sachlagen und Verfahren vertraut sind und so schneller und reibungsloser vorgehen können.
ver.di ist überzeugt, dass die Erleichterungen bei der Einbürgerung langfristig zu einer Stärkung der Demokratie in Deutschland beitragen werden.
„Wer gleiche Bürgerrechte genießt, kann endlich politisch auf allen Ebenen mitentscheiden und hat auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Aufstiegschancen“, so Liebig.
Dass der Handlungsdruck gestiegen ist, zeigt nicht zuletzt der Aufschwung der AfD und das immer offenere Eintreten für ihre menschenfeindliche Ideologie, wie die Pläne zur Deportation von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland (Geheimplan gegen Deutschland (correctiv.org)). „Die demokratischen Kräfte sind angehalten, den Vertreibungsphantasien der Rechten einen Riegel vorzuschieben. Die Reform des Einbürgerungsrechts muss es den vielen Millionen Menschen, die seit Jahren hier leben und arbeiten, so unkompliziert wie möglich machen, sich einbürgern zu lassen. Gleiche Rechte verhindern Entrechtung und sind das Gebot der Stunde“, ergänzt Adem Öktem.
[23.1.2024]
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