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Erste Zahlen zur Grundrente

Erste Zahlen zur Grundrente

Rund 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge werden gezahlt

Im Januar 2023 wurden erstmals Zahlen zur Reichweite des neuen Grundrentenzuschlags bekanntgegeben.

Bis Ende des Jahres 2022 wurde bei allen Neurenten sowie bei rund 26 Mio. Bestandsrenten geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist.

Rund 1,1 Mio. Rentner*innen profitieren von der Grundrente und erhalten monatlich einen Grundrentenzuschlag, der Teil der Rente ist, von durchschnittlich 86 Euro.

Nur wer Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wurde bzw. wird darüber informiert. Den Grundrentenzuschlag kann nur erhalten, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Damit wird auch die Lebensleistung vieler Frauen honoriert – die rund 75 Prozent der Grundrentenbeziehenden ausmachen –, die mindestens 33 Jahre erwerbstätig waren, und/oder Sorgearbeit geleistet haben. Das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten bzw. der
Ehegattin darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Die Berechnungen waren auch ein Kraftakt für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Einführung der Grundrente war richtig und wichtig, aber eben nur ein erster Schritt und keinesfalls ausreichend zur Bekämpfung von Armut im Alter. Nach dem ersten Referentenentwurf von Minister Heil sollten rund 3 Mio. Versicherte profitieren. Durch die Einführung der Einkommensprüfung durch die Union wurde diese Zahl auf nun 1,1 Mio. Versicherte reduziert.

Deshalb fordert ver.di neben weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut die Abschaffung der Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag sowie die Ausdehnung der Grundrentenbewertungszeiten auf Zeiten mit mindestens 0,2 Entgeltpunkten und Aufwertung auf bis zu 0,9 Entgeltpunkte.

Weitergehende Zahlen zum Grundrentenzuschlag werden voraussichtlich im Sommer 2023 vorliegen. 

Zum Thema Grundrente siehe auch unsere Infos

sopoaktuell Nr. 279 vom 14.2.2019, „Grundrente nimmt Gestalt an – Bundesarbeitsminister Heil legt Vorschläge für mehr Rentengerechtigkeit vor“,
sopoaktuell Nr. 281 vom 22.3.2019, „Neues zur Grundrente – Bedürftigkeitsprüfung ist Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern“, sopoaktuell Nr. 285 vom 14.10.2019, „Die Grundrente – Kein Verständnis für die Verzögerungstaktik“ sowie
sopoaktuell Nr. 288 vom 19.11.2019, „Die Grundrente kommt – Koalitionsausschuss macht den Weg frei für konkrete Umsetzung“,
sopoaktuell Nr. 292 vom 9.4.2020, „Stellungnahme zum Grundrentengesetz“ sowie den Artikel von Dr. Judith Kerschbaumer in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ (Ausgabe 2/2020) „Grundrente versus Freibeträge in der Grundsicherung“;
sopoaktuell Nr. 296 vom 7.7. 2020, „Die Grundrente kommt – endlich!“

ver.di-Broschüren-Tipp

[17.2.2023]